Das Arbeitsgericht Nr. 3 in Alicante hat am 1. Dezember die Entlassung einer 22-jährigen Logistikangestellten für rechtmäßig erklärt. Die Frau war über Monate hinweg bis zu 40 Minuten vor Schichtbeginn am Firmengelände erschienen und ignorierte trotz mündlicher und schriftlicher Ermahnungen die Vorgabe, das Betriebsgelände erst ab 7.30 Uhr zu betreten. Laut Arbeitsvertrag durfte sie früher weder arbeiten noch einchecken und hatte vor Schichtbeginn keine Aufgaben, wie ABP News berichtet.
Trotz Verwarnung tauchte sie erneut 19-mal zu früh auf, loggte sich über die App teils sogar ein, obwohl sie sich noch gar nicht vor Ort befand. Zudem wurde im Verfahren erwähnt, dass sie einmal ohne Erlaubnis eine gebrauchte Fahrzeugbatterie des Unternehmens verkauft habe.
Der Arbeitgeber wertete dieses Verhalten als Illoyalität und Missachtung klarer Anweisungen und sprach eine fristlose Kündigung aus. Das Gericht bestätigte dies und stufte den wiederholten Verstoß als schweren Pflichtbruch nach Artikel 54 des spanischen Arbeitnehmerstatuts ein. Entscheidend sei nicht die "Überpünktlichkeit", sondern der beharrliche Ungehorsam gegenüber den Regeln des Unternehmens.
In sozialen Netzwerken sorgte der Fall für Diskussionen – einige fragten, ob "zu früh kommen" wirklich ein Kündigungsgrund sein könne. Arbeitsrechtsexperten betonen dagegen, dass Arbeitnehmer auch bei Pünktlichkeitspflicht an Vorgaben gebunden sind, wenn ein Betrieb klare Zeiten und Zutrittsregeln festlegt.
Die Frau kann noch beim Obersten Gerichtshof von Valencia Berufung einlegen, bis dahin bleibt das Urteil in Kraft.