Das Frosch-Konzert wird zum Gerichtssaal-Hit: Familie Knoll aus Pasching (Bez. Linz-Land) muss, wie berichtet, wegen zu lautem Quaken in ihrem Schwimmteich bis zu 30.000 Euro zahlen – nur für die Prozesskosten. Denn: Einem Nachbarn waren die Tiergeräusche einfach zu laut.
"Er hat gesagt, er kann bei offenem Fenster nicht mehr schlafen", erzählte Teichbesitzerin Karin Knoll (63) im "Heute"-Gespräch. Es folgte eine Unterlassungsklage – und ein Präzedenzfall: Die Familie wurde schuldig gesprochen.
Wie es überhaupt zu diesem Urteil kommen konnte ist vielen ein Rätsel. Bis zuletzt galt Froschgequake nämlich noch als quasi unklagbar. "Es ist immer eine Einzelfallentscheidung", stellt Gerichtssprecher Walter Eichinger gegenüber "Heute" klar. Ausschlaggebend sei im Fall von Familie Knoll wohl die Anzahl der Frösche gewesen.
Denn: Die Population im Schwimmteich stieg in den vergangenen Jahren immer weiter an. "Plötzlich waren 50 Frösche im Teich, die machen naturgemäß viel Lärm", so Eichinger. Relevant sei, dass die Schallbelastung "ortsunüblich und unzumutbar" ist. Im Fall der Familie entschied der Richter, dass das so ist.
Apropos ortsunüblich: Laut Medienberichten habe das Quaken der Frösche sogar einen vorbeifahrenden Güterzug übertönt. Knoll will jetzt aber klarstellen: Die Tiere quaken nicht lauter als ein Zug – das wären in naher Umgebung über 90 Dezibel. Aber: Die Gleise befinden sich einige Hundert Meter vom Haus entfernt.
Bei den Messungen wurden laut Gutachten in der Nacht direkt am Haus – inklusive Quaken – rund 50 Dezibel gemessen. Zum Vergleich: das ist in etwa so laut wie ein laufender Kühlschrank oder leise Radiomusik. Der Lärmpegel werde durch die Frösche am Gebäude um vier Dezibel angehoben – und liegt damit über den Grenzwerten für Wohngebiete.
Ein gekipptes statt komplett geöffnetes Fenster hätte dabei wohl schon einen Unterschied gemacht. Wie es jetzt weitergeht, steht noch in den Sternen. Das Urteil wurde den Parteien jedenfalls schon zugestellt, so Eichinger. Vier Wochen haben dann alle Zeit, um Einspruch zu erheben.