Trifft Millionen Österreicher

Ganz neue Regeln und Pflichttausch beim Führerschein

Alte Papier- und Scheckkartenführerscheine müssen bis 2033 getauscht werden. Wer betroffen ist und welche neuen Regeln bereits gelten.
06.11.2026, 19:39
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Wer noch einen alten Papierführerschein oder eine ältere Scheckkarte besitzt, muss sich auf einen verpflichtenden Umtausch einstellen. Spätestens am 19. Jänner 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, auf das aktuelle EU-Scheckkartenformat umgeschrieben sein. Eine gestaffelte Umtauschpflicht nach Geburtsjahr gibt es in Österreich allerdings nicht.

Der alte rosa oder graue Papierführerschein ist in Österreich noch nicht automatisch ungültig. Auch ältere Scheckkarten müssen nicht sofort ersetzt werden. Bis zum Stichtag 19. Jänner 2033 bleiben die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Dokumente grundsätzlich gültig. Voraussetzung ist, dass die persönlichen Angaben noch lesbar sind und das Foto eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Wer möchte, kann seinen alten Führerschein schon jetzt freiwillig tauschen.

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Der Umtausch ist bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich möglich. Anders als in Deutschland gibt es hier keinen Zeitplan, der den Austausch nach Jahrgängen vorzieht. Wer den Stichtag versäumt, darf sich nicht mehr auf die Gültigkeit des alten Dokuments verlassen. Die Lenkberechtigung selbst geht durch den rein administrativen Umtausch aber nicht verloren.

Neue Führerscheinregeln gelten bereits

Unabhängig vom Pflichttausch sind am 1. September 2026 mehrere Änderungen durch die 23. Führerscheingesetz-Novelle in Kraft getreten. Wer eine Theorie- oder Praxisprüfung nicht besteht, darf nun bereits nach zwölf statt nach 14 Tagen erneut antreten. Bei der Klasse AM gilt diese Verkürzung nicht.

Änderungen beim Führerschein

Pflichttausch: Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Papier- und Scheckkartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Jänner 2033 umgeschrieben werden.

Keine Eile: Bis dahin bleiben die Dokumente grundsätzlich gültig, sofern Foto und Angaben noch eindeutig erkennbar sind. In Österreich gibt es keinen gestaffelten Umtauschplan.

23. FSG-Novelle: Seit 1. September 2026 gelten unter anderem zwölf Tage Wartezeit bis zur Wiederholungsprüfung und 18 Monate Sperre bei Prüfungsbetrug.

EU-Neuerungen: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren als zusätzliche Variante ab 2028, digitaler EU-Führerschein bis Ende 2030.

Wichtige Einschränkung: Die höhere Gewichtsgrenze von 4.250 kg gilt nicht pauschal für alle Elektroautos mit B-Schein.

Strenger sind auch die Folgen von Betrug bei der theoretischen Fahrprüfung. Wer dabei schummelt, muss künftig mit einer Sperre von 18 Monaten rechnen. Bisher waren es neun Monate. Außerdem können Personen bestraft werden, die technischen Prüfungsbetrug organisieren oder ermöglichen.

Für Führerscheine der Klassen C und D gilt ab dem 60. Geburtstag wieder die reguläre fünfjährige Befristung. Die bisherige zweijährige Verlängerungsfrist entfällt. Auch der internationale Führerschein wird länger gültig: Nach dem Wiener Übereinkommen beträgt die Gültigkeit künftig drei statt einem Jahr. Für Länder, in denen ältere internationale Abkommen gelten, bleibt es bei einem Jahr.

Wer seinen Führerschein verliert oder bestohlen bekommt, kann mit der entsprechenden Bestätigung künftig bis zu acht Wochen fahren. Bislang waren es vier Wochen. Bei einem vollständigen Verzicht auf die Lenkberechtigung muss das Dokument abgegeben werden. Wer nur auf einzelne Führerscheinklassen verzichtet, erhält ein neues Dokument mit den verbleibenden Berechtigungen.

Diese EU-Neuerungen kommen noch

Auch auf EU-Ebene stehen weitere Änderungen bevor. Ab 26. November 2027 soll die Gewichtsgrenze für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge mit B-Führerschein auf bis zu 4.250 Kilogramm steigen. Die Regelung ist allerdings an Voraussetzungen gebunden und gilt nicht pauschal für jedes Elektroauto. Die EU-Richtlinie sieht die Erleichterung insbesondere für bestimmte Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung vor.

Ab 26. November 2028 soll außerdem eine zusätzliche Möglichkeit für begleitetes Fahren ab 17 Jahren umgesetzt werden. Österreich hat mit L17 bereits ein eigenes Modell, bei dem Jugendliche nach entsprechender Ausbildung schon mit 17 allein fahren dürfen. Die neue EU-Regelung sieht eine weitere Variante vor, bei der bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung gefahren werden darf.

Bis Ende 2030 soll schließlich ein einheitlicher digitaler EU-Führerschein verfügbar sein. Er soll über das Smartphone abrufbar und in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Der klassische Führerschein im Kartenformat soll aber weiterhin genutzt werden können.

red, 06.11.2026, 19:39
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