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Österreich ändert Führerschein-Regeln nun komplett

Seit September gelten neue Spielregeln für Autofahrer. Die neue Novelle bringt mehrere Änderungen für Lenker in Österreich. Die Übersicht.
Digital  Heute
23.09.2026, 18:48
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Seit 1. September 2026 gelten in Österreich zahlreiche neue Bestimmungen rund um den Führerschein. Die 23. Führerscheingesetz-Novelle verändert Fristen bei Prüfungen, verschärft die Regeln gegen Prüfungsbetrug und bringt neue Vorgaben für Führerscheindokumente. Auch für Lkw- und Busfahrer sowie für Menschen mit ausländischem Führerschein gibt es Änderungen.

Für Fahrschüler gibt es zunächst eine kleine Erleichterung. Wer eine theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht, muss grundsätzlich nicht mehr zwei volle Wochen auf den nächsten Versuch warten. Die sogenannte Reprobationsfrist wurde auf zwölf Tage verkürzt. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Feiertage zu einer zusätzlichen Wartezeit führen. Für die Führerscheinklasse AM bleibt die Frist vorerst bei zwei Wochen.

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Und auch der alte Führerschein verschwindet

Beim Führerschein-Dokument selbst läuft eine große Umstellung. Alle alten Führerscheine müssen gegen ein neues EU-konformes Dokument getauscht werden. Betroffen sind auch jene österreichischen Führerscheine, die derzeit noch ohne Ablaufdatum ausgestellt sind.

Der verpflichtende Umtausch soll EU-weit spätestens bis 19. Jänner 2033 abgeschlossen sein. Wer also noch einen alten Papierführerschein oder einen älteren Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht sofort zur Behörde – das Ablaufdatum hängt vom jeweiligen Dokument und den geltenden Übergangsfristen ab. Der Umtausch erfolgt schrittweise.

Wer bei der Theorieprüfung dagegen schummelt, muss deutlich länger warten. Die Sperre für einen neuerlichen Antritt wurde von neun auf 18 Monate verlängert. Die Regel betrifft insbesondere technisch unterstützten Prüfungsbetrug. Gleichzeitig können nun auch jene Personen bestraft werden, die unerlaubte technische Hilfe anbieten, organisieren oder durchführen.

Eine wichtige Änderung betrifft den Verlust des Führerscheins. Die entsprechende Verlust- oder Diebstahlsbestätigung gilt nun acht statt vier Wochen als Führerscheinersatz. Damit soll vor allem eine mögliche Lücke bei längeren Wartezeiten auf ein Duplikat vermieden werden. Die Bestätigung gilt als Ersatz nur innerhalb Österreichs.

Es gilt wieder die allgemeine Fünfjahresfrist

Auch bei den Führerscheinen für Lkw und Busse ändert sich etwas. Wer die Klassen C oder D besitzt, unterliegt ab dem vollendeten 60. Lebensjahr künftig nicht mehr der bisherigen zweijährigen Befristung. Es gilt wieder die allgemeine Fünfjahresfrist. Für bereits vor dem 1. September auf zwei Jahre ausgestellte Lenkberechtigungen gilt allerdings weiterhin das bisher eingetragene Ablaufdatum. Bei einer späteren Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Neu ist außerdem eine Lösung für Menschen, die einen anerkannten Nicht-EWR-Führerschein in einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen. Weil der ausländische Führerschein während des Verfahrens bei der Behörde abgegeben werden muss, kann künftig eine behördliche Bestätigung zum Lenken ausgestellt werden. Sie gilt längstens sechs Monate ab Begründung des Wohnsitzes in Österreich und umfasst die entsprechenden anerkannten Lenkberechtigungsklassen.

Auch beim Verzicht auf Führerscheinklassen gibt es eine neue Regel. Wer auf einzelne Klassen verzichtet, muss den bisherigen Führerschein abgeben und erhält ein neues Dokument für jene Klassen, die weiterhin bestehen. Wer vollständig auf seine Lenkberechtigungen verzichtet, muss den Führerschein ebenfalls bei der Behörde abliefern.

Für Auslandsreisen wurde die Gültigkeit bestimmter internationaler Führerscheine verlängert. Ein Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen gilt nun drei Jahre statt bisher einem. Bei Dokumenten nach den älteren Genfer und Pariser Abkommen bleibt es dagegen bei einem Jahr.

Daneben enthält die Novelle weitere Detailänderungen. Dazu gehören Anpassungen beim Führerscheinregister, neue Regelungen rund um Lenkverbote sowie Änderungen für Instruktoren und Betreiber von Übungsplätzen. Auch für bestimmte Fahrzeuge der Justizwache gibt es eine Anpassung: Sie können künftig wie Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen mit der Klasse B gelenkt werden.

Für Österreichs Autofahrer bedeutet das: Beim Führerschein gelten mehrere neue Fristen gleichzeitig. Wer durch die Prüfung fällt, kommt schneller zum nächsten Versuch. Wer beim Schummeln erwischt wird, wartet wesentlich länger. Wer seinen Führerschein verliert, hat mehr Zeit für den Ersatz. Und für C- und D-Lenker ab 60 sowie bei bestimmten internationalen Führerscheinen wurden die Gültigkeitsfristen verlängert.

red,Akt. 23.09.2026, 18:51, 23.09.2026, 18:48