Novelle seit 1. September

Neue Regel sperrt dich für 18 Monate beim Führerschein

In Sachen Führerschein gibt es kein Pardon mehr. Wer seit dem 1. September 2026 erwischt wird, muss 18 Monate auf den Führerschein verzichten.
Digital  Heute
22.09.2026, 16:52
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Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt, muss in Österreich seit 1. September 2026 deutlich länger auf einen neuen Versuch warten. Die Sperre wurde von neun auf 18 Monate verlängert. Gleichzeitig geht der Gesetzgeber erstmals auch gegen Personen vor, die den technischen Prüfungsbetrug organisieren oder durchführen. Die Änderungen sind Teil der 23. Führerscheingesetz-Novelle.

Betroffen sind jene Fälle, in denen bei der theoretischen Prüfung unerlaubte technische Hilfsmittel verwendet werden und dabei eine Unterstützung durch Personen außerhalb des Prüfungsraums erfolgt. Wird die Prüfung aus diesem Grund abgebrochen oder negativ bewertet, ist ein neuer Antritt erst nach Ablauf der 18-monatigen Sperre möglich.

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Die Regelung zielt damit ausdrücklich auf technisch unterstützten Prüfungsbetrug. Wer beispielsweise versucht, sich während der Prüfung unerlaubte Hilfe von außen zu holen, riskiert nicht mehr nur eine normale negative Prüfung. Die gesetzliche Sperre für einen neuen Versuch beträgt in solchen Fällen eineinhalb Jahre.

Auch Schummel-Helfer trifft es knallhart

Neu ist außerdem, dass nicht nur die Prüfungskandidaten im Mittelpunkt stehen. Das Gesetz enthält auch Strafbestimmungen für Personen, die unerlaubte technische Unterstützung bei der Theorieprüfung anbieten, organisieren oder durchführen. Damit sollen auch jene erfasst werden, die hinter solchen Schummel-Systemen stehen.

Für ehrliche Prüflinge gibt es gleichzeitig eine Erleichterung. Wer eine Theorie- oder praktische Fahrprüfung nicht besteht, kann grundsätzlich bereits nach zwölf Tagen wieder antreten. Bisher waren dafür zwei Wochen vorgesehen. Bei der Klasse AM bleibt die bisherige Zwei-Wochen-Frist vorerst bestehen.

Änderung ist seit 1. September 2026 in Kraft

Die Änderung ist seit 1. September 2026 in Kraft. Die entsprechende 23. Novelle des Führerscheingesetzes wurde bereits im April 2026 veröffentlicht. Neben den Regeln gegen Prüfungsbetrug enthält sie weitere Änderungen, unter anderem bei den Befristungen für die Führerscheinklassen C und D ab dem 60. Lebensjahr.

Für Lkw- und Buslenker über 60 gibt es dabei sogar eine Erleichterung. Die bisherige zweijährige Befristung der Klassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr entfällt. Künftig gilt auch hier grundsätzlich die allgemeine fünfjährige Befristung, sofern keine andere Befristung greift.

Damit bringt die Novelle gleichzeitig strengere und lockerere Regeln. Beim Prüfungsbetrug wird die Wartezeit verdoppelt, beim normalen Wiederholen einer nicht bestandenen Prüfung wird sie verkürzt. Für ältere Berufskraftfahrer wurde die bisherige kurze Befristung ebenfalls abgeschafft.

red,22.09.2026, 16:52
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