Der Führerschein bleibt nicht ewig gültig. Wer in Österreich einen modernen Scheckkartenführerschein besitzt, muss auf das Ablaufdatum achten. Führerscheine, die seit 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für 15 Jahre befristet. Danach muss das Dokument erneuert werden. Die Lenkberechtigung selbst erlischt dadurch aber nicht.
Für Autofahrer ist das ein wichtiger Unterschied. Läuft die 15-Jahres-Frist ab, bedeutet das bei den Klassen AM, A1, A2, A, B und BE nicht automatisch, dass man seine Berechtigung zum Fahren verliert. Das Gesetz sieht die Befristung in erster Linie als administrative Frist zur Erneuerung des Dokuments vor. Wer rechtzeitig einen neuen Führerschein beantragt, muss im Regelfall weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung absolvieren.
Die 15 Jahre beziehen sich dabei auf das Führerscheindokument. Das Ablaufdatum ist auf dem Scheckkartenführerschein eingetragen. Wer seinen Schein erneuern muss, kann sich an eine Führerscheinbehörde wenden. Zuständig ist grundsätzlich jede Führerscheinbehörde in Österreich.
Anders sieht es bei tatsächlich befristeten Lenkberechtigungen aus. Dazu gehören etwa bestimmte Führerscheinklassen für Lastwagen und Busse oder Befristungen aus gesundheitlichen Gründen. In diesen Fällen muss die Lenkberechtigung selbst verlängert werden. Werden solche Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit und es ist ein Antrag auf Wiedererteilung notwendig.
Für die klassischen Pkw-Führerscheine der Klasse B ist die 15-Jahres-Regel daher vor allem eine Frage des Dokuments. Wer etwa einen Scheckkartenführerschein mit einem Ablaufdatum im Jahr 2027 besitzt, muss ihn nicht deshalb neu machen, weil die Fahrberechtigung plötzlich endet. Es geht darum, das Führerscheindokument zu erneuern.
Die Regel steht auch im Zusammenhang mit der europäischen Vereinheitlichung der Führerscheine. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht ebenfalls eine grundsätzlich 15-jährige Gültigkeit für Pkw- und Motorradführerscheine vor. Für Führerscheine, die zusätzlich als Identitätsnachweis verwendet werden, kann eine kürzere Frist von zehn Jahren gelten.
Wer also seinen Führerschein gerade erst erneuert oder einen neuen Scheckkartenführerschein erhält, sollte das Datum auf der Karte im Blick behalten. Ein Erinnerungsservice ist derzeit nicht automatisch der Grund, warum die Frist eingehalten wird. Entscheidend ist letztlich das auf dem Dokument angegebene Ablaufdatum.