Für rund 3,6 Millionen Menschen in Österreich wird der Führerschein in den kommenden Jahren zum Thema. Spätestens am 19. Jänner 2033 müssen ältere Führerscheine gegen das einheitliche EU-Scheckkartenformat ausgetauscht sein. Betroffen sind dabei nicht nur jene, die noch den bekannten rosa Papierführerschein besitzen.
Der Grund ist eine EU-Vorgabe. Ab dem Stichtag soll in den Mitgliedstaaten nur noch das einheitliche Führerscheinformat gelten. In Österreich gibt es derzeit rund 7,5 Millionen ausgestellte Führerscheine. Davon sind laut den vorliegenden Angaben noch etwa 2,5 Millionen Papierführerscheine im Umlauf.
Der alte rosa Schein hat zwar grundsätzlich kein eingetragenes Ablaufdatum, trotzdem muss er spätestens bis zum 19. Jänner 2033 ersetzt werden. Dasselbe gilt für bestimmte ältere Scheckkartenführerscheine.
Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum. Auch ein Führerschein im Scheckkartenformat muss getauscht werden, wenn er vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurde. Führerscheine, die danach ausgegeben wurden, entsprechen bereits der einheitlichen EU-Ausführung mit den vorgesehenen Sicherheitsmerkmalen.
Du musst deshalb aber nicht sofort zur Behörde. Bis zum Stichtag können die betroffenen Dokumente grundsätzlich weiterverwendet werden, sofern kein früheres Ablaufdatum eingetragen ist. Außerdem müssen die persönlichen Daten noch lesbar sein und die Person auf dem Foto eindeutig erkennbar bleiben.
Wer den Tausch bereits vorher erledigen möchte, kann das freiwillig tun. Das kann auch helfen, einen möglichen Andrang kurz vor dem Ablauf der Übergangsfrist zu vermeiden. Einen verbindlichen, nach Jahrgängen gestaffelten Umtauschplan wie etwa in Deutschland gibt es in Österreich derzeit nicht.
Für die Ausstellung eines neuen Dokuments fallen derzeit 73 Euro an. Dabei handelt es sich um die aktuell genannte Gebühr für eine Duplikatausstellung. Ob sich die Kosten bis zum verpflichtenden Umtausch noch verändern, lässt sich derzeit nicht festhalten.
Mit dem neuen Führerschein kommt außerdem eine wichtige Änderung bei der Gültigkeitsdauer. Neu ausgestellte Führerscheine werden grundsätzlich für 15 Jahre ausgestellt. Danach muss das Dokument erneuert werden. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass du erneut eine Fahrprüfung oder eine medizinische Untersuchung absolvieren musst.
Auf der österreichischen Informationsseite wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anlässlich dieser Verlängerung im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen stattfinden. Es geht dabei um die Erneuerung des Dokuments und nicht um eine neuerliche Führerscheinprüfung.
Parallel dazu wird der Führerschein in der EU zunehmend digital. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben sich 2025 vorläufig auf neue Führerscheinregeln geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem ein digitaler EU-Führerschein, der bis Ende 2030 über die künftige europäische digitale Identitäts-Wallet verfügbar sein soll. Gleichzeitig bleibt ein physischer Führerschein möglich.
Für Österreich bedeutet das zunächst vor allem: Wer noch einen alten Papierführerschein oder einen entsprechend alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss den Umtausch bis spätestens 19. Jänner 2033 erledigen. Bis dahin besteht für die betroffenen Lenker grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsdruck.