Für Autofahrer und Fahrschüler gelten seit 1. September mehrere neue Regeln. Änderungen im Führerscheingesetz betreffen unter anderem Prüfungsfristen, Schummelversuche, internationale Führerscheine sowie den Verlust des Dokuments.
Wer bei der Führerscheinprüfung durchfällt, kann nun früher wieder antreten. Statt der bisherigen zwei Wochen beträgt die Wartezeit nur noch zwölf Tage.
Deutlich strenger wird dagegen gegen Betrugsversuche bei der Prüfung vorgegangen. Wer beim Schummeln erwischt wird, muss wesentlich länger auf einen neuen Antritt warten. Die Sperre wurde von neun auf 18 Monate verdoppelt.
Änderungen gibt es auch bei den Führerscheinklassen C und D für Lkw und Busse. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sind diese nun fünf Jahre gültig. Bisher waren es zwei Jahre.
Internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen gelten seit September drei Jahre. Wer bei einer Kontrolle keinen notwendigen internationalen Führerschein vorweisen kann, wird nun so behandelt, als hätte er seinen Führerschein zu Hause vergessen.
Auch bei der Umschreibung einer Lenkberechtigung aus einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es eine Neuerung. Betroffene erhalten eine Bestätigung, mit der sie bis zur Ausstellung des neuen österreichischen Führerscheins fahren dürfen.
Wer seinen Führerschein verliert, bekommt ebenfalls mehr Zeit. "Die Verlustbestätigung des Führerscheins wird von vier auf acht Wochen verlängert", erklärt das Mobilitätsministerium auf Facebook. Damit gilt die Bestätigung nun doppelt so lange.
Wer freiwillig auf seine Lenkberechtigung verzichtet, muss den Führerschein bei der Behörde abgeben. Bei einem Teilverzicht wird ein neuer Führerschein ausgestellt, auf dem nur noch die verbleibenden Führerscheinklassen eingetragen sind.
Besonders drastisch fällt die Verschärfung für Schummler aus: Wer bei der Führerscheinprüfung betrügt, ist nun für 18 statt bisher neun Monate gesperrt.
Führerscheinprüfung
- Wiederantritt: Schaffst du die Führerscheinprüfung nicht, kannst du nach zwölf Tagen wieder antreten.
- Prüfungsbetrug: Schummelst du bei der Theorieprüfung, wirst du 18 Monate gesperrt bis zum nächsten Antritt.
Gültigkeitsdauer
- Führerschein C und D: Ab deinem vollendeten 60. Lebensjahr hat dein Bus- oder Lkw-Führerschein (Klasse C und D) ab sofort die allgemeine 5-jährige Befristung.
- Internationaler Führerschein: Internationale Führerscheine des Wiener Übereinkommens sind ab heute drei Jahre lang gültig statt einem.
International
- Ohne Schein unterwegs: Haben Personen ihren Internationalen Führerschein bei der Kontrolle nicht dabei, werden sie so behandelt, wie jemand, der seinen Führerschein zu Hause vergessen hat.
- Umschreibung: Wird eine Nicht-EWR-Lenkberechtigung in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben, erhalten die Fahrer:innen ab sofort eine Bestätigung, mit der sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins fahren können.
Verlust und Verzicht
- Verlustbestätigung: Die Verlustbestätigung des Führerscheins wird von vier auf acht Wochen verlängert.
- Führerscheinverzicht: Wer auf seinen Führerschein verzichtet, muss ihn bei der Behörde abgeben. Bei einem Teilverzicht bekommt man einen neuen, angepassten Führerschein mit den übrigen Führerscheinklassen ausgestellt.