Wer beim Führerschein trickst, schaut künftig ganz gehörig durch die Finger. Mit 1. September tritt in Österreich die 23. Führerscheingesetz-Novelle (BGBl. I Nr. 18/2026) offiziell in Kraft und bringt massive Verschärfungen für all jene, die bei der theoretischen Computerprüfung beim Schummeln erwischt werden.
Neben drastisch verlängerten Sperren für Prüflinge rückt der Gesetzgeber nun erstmals auch den kriminellen Drahtziehern und Technik-Helfern im Hintergrund mit Geldstrafen zu Leibe. Gleichzeitig bringt das Gesetzespaket spürbare Erleichterungen für ältere Lkw- und Buslenker sowie weniger Bürokratie bei Behördenwegen.
Moglern wird der Riegel künftig denkbar fest vorgeschoben. Bisher mussten ertappte Kandidaten bei der theoretischen Fahrprüfung neun Monate lang pausieren, ehe sie zu einem neuerlichen Versuch antreten durften. Diese Zwangspause wird auf 18 Monate verdoppelt.
Wer also mit Minikameras im Hemdknopf, versteckten Funk-Kopfhörern im Ohr oder sonstiger unerlaubter Sendetechnik auffliegt, darf sich eineinhalb Jahre lang nicht mehr blicken lassen. Ehrliche Prüflinge profitieren dagegen von einer kleinen Verkürzung: Wer den Computer-Test regulär vergeigt, darf nach zwölf Tagen statt wie bisher nach zwei Wochen wieder antreten.
Erstmals nimmt das Führerscheingesetz auch die gut bezahlten Helfer und Schummel-Netzwerke direkt ins Visier. Das Anbieten, Organisieren oder Durchführen unerlaubter technischer Unterstützung bei der Theorieprüfung ist ab sofort ausdrücklich gesetzlich verboten. Wer dabei erwischt wird, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Das Gesetz sieht dafür eine Mindeststrafe von 726 Euro vor, die im ordentlichen Verfahren bis zu 2.180 Euro Geldstrafe bzw. bis zu sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe betragen kann. Werden im Hintergrund zudem gefälschte Ausweise genutzt oder bandenmäßige Betrügereien aufgedeckt, schaltet die Polizei ohnehin die Justiz wegen schwerer Delikte ein.
Ein großes Aufatmen gibt es mit Monatsbeginn für ältere Berufskraftfahrer. Die bisherige Regelung, wonach Führerscheine der Klassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr starr auf zwei Jahre befristet wurden, ist mit 1. September ersatzlos gestrichen. Auch Lenker über 60 erhalten nun wieder die reguläre Verlängerung, sofern die gesundheitliche Eignung wie gewohnt durch ein ärztliches Gutachten belegt wird.
Erleichterungen gibt es schließlich auch beim Gang aufs Amt. Ein neuer Führerschein kann ab sofort unabhängig vom eigentlichen Wohnsitz bei jeder beliebigen Führerscheinbehörde in ganz Österreich beantragt und ausgestellt werden.
Ebenfalls neu: Wer freiwillig auf einzelne Fahrzeugklassen verzichtet, muss nicht mehr den ganzen Schein abgeben, sondern erhält direkt ein neues Dokument für die verbleibenden Klassen. Zudem dürfen bestimmte Einsatzfahrzeuge der Polizei und Justizwache mit einem Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen künftig unter strengen Auflagen und mit entsprechender ministerieller Eignungsbestätigung bereits mit dem regulären B-Führerschein gelenkt werden.