Wer sich einen E-Scooter im Handel oder über das Internet kauft, geht meist davon aus, dass er damit auch legal auf Österreichs Straßen unterwegs sein darf. Allerdings ist das laut ÖAMTC ganz oft nicht der Fall. Ein aktueller Test des Mobilitätsclubs wirft nun grundsätzliche Fragen zur österreichischen Gesetzeslage auf.
Denn in Österreich gelten für E-Scooter klare Vorgaben: Sie dürfen auf öffentlichen Straßen nur verwendet werden, wenn ihre Bauartgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist und der Elektromotor maximal 600 Watt Leistung abgibt – eine Leistungsgrenze, die laut ÖAMTC immer häufiger für Verwirrung sorgt.
"Uns erreichen immer häufiger Anfragen, in denen wir um Klarstellung gebeten werden, ob bestimmte Roller in Österreich erlaubt sind – meist geht es um die Differenzierung zwischen Höchst- und Dauerleistung", erklärt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf.
Nach Angaben des Mobilitätsclubs sind die technischen Daten der Hersteller häufig nicht eindeutig. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass allein die Begrenzung auf 25 km/h ausreiche, damit ein E-Scooter legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfe.
Wolf sieht die Ursache in den von Land zu Land unterschiedlichen Vorgaben. "Es steht zu vermuten, dass die uneinheitliche Gesetzgebung in Europa die Ursache dafür ist. So darf der Elektromotor eines E-Scooters in Österreich zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt Leistung abgeben. In Deutschland ist hingegen die Nenndauerleistung maßgeblich – und nicht, was der Motor kurzzeitig, z. B. beim Anfahren, leisten kann", erklärt der Verkehrsjurist.
Eigentlich standen beim aktuellen E-Scooter-Test des ÖAMTC und seiner Partnerorganisationen Sicherheit und Alltagstauglichkeit im Mittelpunkt. Dafür wurden bewusst Modelle ausgewählt, die durch ihre Bauweise ein stabileres Fahrverhalten ermöglichen sollen.
Das Ergebnis überraschte jedoch: Sämtliche zehn getesteten Modelle überschritten die in Österreich erlaubte Höchstleistung von 600 Watt. Bei den meisten Scootern gaben die Hersteller sogar mehr als 1.000 Watt maximale Leistung an. Damit dürfte keines der getesteten Modelle hierzulande auf öffentlichen Straßen gefahren werden – obwohl sie problemlos im Handel oder online erhältlich sind.
"Dass zehn von zehn Testkandidaten an der österreichischen Leistungsgrenze scheitern, legt nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass in Österreich viele E-Scooter unterwegs sind, die nach derzeitiger Rechtslage illegal sind – und das trotz regelkonformer Begrenzung auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit", so Wolf.
Wie viele solcher Roller tatsächlich unterwegs sind, lässt sich allerdings nicht sagen. Mangels Zulassungspflicht gibt es dazu keine offiziellen Zahlen.
Aus Sicht des Mobilitätsclubs ist die derzeitige Rechtslage dringend zu überprüfen. Der ÖAMTC schlägt deshalb einen runden Tisch mit allen beteiligten Akteuren vor. Dazu sollen unter anderem die zuständigen Ministerien, der Handel, Hersteller sowie der Konsumentenschutz eingeladen werden.
"Wir schlagen dafür einen runden Tisch mit allen Akteuren, darunter die zuständigen Ministerien, Handel, Hersteller und Konsumentenschutz, vor", sagt Wolf. Nur gemeinsam könne eine Lösung gefunden werden, die sowohl der Verkehrssicherheit als auch den Interessen der Konsumenten gerecht werde.
Der ÖAMTC stellt dabei klar, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h nicht zur Debatte stehe. Diskutiert werden müsse jedoch, ob ein E-Scooter allein wegen einer kurzfristig höheren Motorleistung vollständig vom öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen werden soll. Wolf verweist darauf, dass etwa die in Deutschland geltende Nenndauerleistung womöglich ein sinnvollerer Ansatz sein könnte. Im Zuge einer möglichen Neuregelung sollte aus Sicht des Clubs außerdem erneut über eine Helmpflicht nachgedacht werden.
Besonders kritisch sieht der ÖAMTC die Situation für Konsumenten. Wer einen handelsüblichen E-Scooter kaufe, müsse darauf vertrauen können, dass dieser bestimmungsgemäß im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfe.
"Derzeit besteht die Gefahr, dass man erst bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall erfährt, dass der im guten Glauben gekaufte Scooter eigentlich verboten ist", warnt Wolf.
Die möglichen Folgen können erheblich sein. Laut ÖAMTC drohen Verwaltungsstrafen sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme. Im Ernstfall könnten auch Schadenersatz- oder Regressforderungen auf die Besitzer zukommen.