Ein alter rosa Papierführerschein im Geldbörsel? Dann steht in den kommenden Jahren ein verpflichtender Tausch an. Doch auch wer bereits eine Scheckkarte besitzt, kann betroffen sein. Entscheidend ist, wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Spätestens am 19. Jänner 2033 müssen ältere Dokumente gegen das einheitliche EU-Scheckkartenformat getauscht sein. Für rund 3,6 Millionen Menschen in Österreich wird der Führerschein-Tausch damit zum Thema.
In Österreich sind derzeit rund 7,5 Millionen Führerscheine ausgestellt. Etwa 2,5 Millionen davon sind noch Papierführerscheine.
Der alte rosa Führerschein besitzt zwar grundsätzlich kein eingetragenes Ablaufdatum, muss aufgrund der EU-Vorgabe aber spätestens bis zum Stichtag ersetzt werden.
Doch auch bestimmte Führerscheine im Scheckkartenformat sind betroffen. Wurde die Karte vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt, muss sie ebenfalls getauscht werden.
Führerscheine, die danach ausgegeben wurden, entsprechen bereits der einheitlichen EU-Ausführung mit den vorgesehenen Sicherheitsmerkmalen.
Betroffene müssen nicht umgehend zur Behörde. Bis zum 19. Jänner 2033 dürfen die entsprechenden Führerscheine grundsätzlich weiterverwendet werden, sofern darauf kein früheres Ablaufdatum vermerkt ist.
Die persönlichen Daten müssen allerdings weiterhin lesbar und der Besitzer auf dem Foto eindeutig erkennbar sein.
Wer nicht bis zum Ende der Übergangsfrist warten möchte, kann den Führerschein bereits freiwillig tauschen. Damit lässt sich auch ein möglicher Andrang kurz vor dem Stichtag vermeiden. Einen verpflichtenden Umtauschplan nach Jahrgängen gibt es in Österreich derzeit nicht.
Für die Ausstellung eines neuen Dokuments werden derzeit 73 Euro genannt. Dabei handelt es sich um die aktuelle Gebühr für eine Duplikatausstellung. Ob diese Kosten bis 2033 gleich bleiben, steht nicht fest.
Mit dem neuen Dokument ändert sich auch die Gültigkeitsdauer. Neu ausgestellte Führerscheine gelten grundsätzlich 15 Jahre und müssen danach erneuert werden.
Eine neue Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung ist damit aber nicht automatisch verbunden. Im Regelfall finden bei der Verlängerung weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Fahrprüfung statt. Erneuert wird das Dokument.
Parallel dazu schreitet die Digitalisierung auf EU-Ebene voran. Der Rat der EU und das Europäische Parlament einigten sich 2025 vorläufig auf neue Führerscheinregeln.
Geplant ist unter anderem ein digitaler EU-Führerschein, der bis Ende 2030 über die künftige europäische digitale Identitäts-Wallet verfügbar sein soll. Ein physischer Führerschein soll weiterhin möglich bleiben.
Wer einen alten Papierführerschein oder eine vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Scheckkarte besitzt, muss spätestens bis 19. Jänner 2033 tauschen. Bis dahin besteht grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsdruck.