Einem Patienten aus dem Bezirk Mistelbach war ein seit Monaten fixierter Termin für eine Hüft-OP im Spital Speising kurzerhand abgesagt worden.
Als Grund sei angeführt worden, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz in NÖ hat. Das Land NÖ unterstützt eine Klage des Gastpatienten gegen das Wiener Spital.
Ein erster Anlauf scheiterte: Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sei dafür nicht zuständig, sondern das Handelsgericht Wien.
Laut "Heute"-Infos ist die Klage am 13. März beim Handelsgericht Wien eingelangt. "Das zuständige Entscheidungsorgan hat einen Auftrag zur Klagebeantwortung binnen vier Wochen erteilt. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die beklagte Partei in das Verfahren einlässt und das Begehren bestreitet", teilte Vizepräsidentin Barbara Rath-Ruggenthaler auf "Heute"-Anfrage mit.
"Entweder gibt es eine faire Lösung am Verhandlungstisch – oder die Gastpatientenfrage wird vor Gericht entschieden", so VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner zur Debatte – die VP sieht Wien am Zug. Es gehe um Gerechtigkeit: "Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher dürfen in Wien aufgrund ihres Meldezettels keine Patienten zweiter Klasse sein." Auch die Kampagne der VPNÖ geht weiter – mehr dazu hier.