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Gebühren-Hammer! Scheidungen werden richtig teuer

Ab 1. August müssen Bürger für zahlreiche Leistungen der Justiz erneut mehr bezahlen. Die Rechtsanwaltschaft schlägt Alarm.
Newsdesk Heute
24.07.2026, 15:59
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Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss ab 1. August noch tiefer in die Tasche greifen. Durch eine Verordnung des Justizministeriums steigen zahlreiche Gerichtsgebühren erneut an. Betroffen sind unter anderem Zivilverfahren, einvernehmliche Scheidungen und auch einfache Kopien. Die Österreichische Rechtsanwaltskammer warnt deshalb vor einer weiteren Verteuerung des Zugangs zum Recht. Darüber berichtet die "Krone" am Donnerstagabend.

Auslöser ist ein gesetzlich vorgesehener Anpassungsmechanismus. Steigt der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Referenzmonat der letzten Anpassung im November 2024 um mehr als fünf Prozent, müssen die Gebühren erhöht werden. Laut Justizministerium liegt der aktuelle Wert bei knapp sechs Prozent. Gegenüber der "Krone" erklärt das Ressort: "Die Anpassung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung – die Bundesministerin für Justiz hat dabei keinen Ermessensspielraum."

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Die neuerliche Erhöhung folgt auf den kräftigen Gebührensprung vom 1. April des Vorjahres. Damals waren die Tarife nach einer dreijährigen Pause um mehr als 23 Prozent angehoben worden. Innerhalb von rund einem Jahr würden die Gerichtsgebühren damit insgesamt um fast ein Drittel steigen. Dadurch werden Gerichtsverfahren, einvernehmliche Scheidungen und selbst einfache Kopien erneut teurer.

Anwälte fordern Gebührenstopp

Die Österreichische Rechtsanwaltskammer sieht dadurch den Zugang zum Recht zunehmend gefährdet. Als Beispiel führt sie an, dass bei einem Zivilverfahren über alle drei Instanzen die Gerichtsgebühren bei einem Streitwert von 3.500 Euro künftig auf mehr als 2.200 Euro steigen könnten und damit bereits knapp zwei Drittel des Streitwerts ausmachen würden.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, fordert deshalb ein Eingreifen der Politik. "Die bevorstehende Erhöhung bedeutet eine massive Einschränkung im Zugang zum Recht für die Bevölkerung." Er spricht sich erneut für einen gesetzlichen Gebührenstopp aus und warnt davor, dass sich die Justiz andernfalls nach und nach selbst abschaffe.

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