Im Postenschacher-Prozess rund um August Wöginger (ÖVP) und zwei Beamte wurde es am Dienstag besonders spannend: Der Klubobmann nahm am frühen Nachmittag, wie berichtet, am heißen Stuhl Platz und sagte erstmals aus. Erst musste Wöginger aber noch die Mittagspause abwarten. Die Einvernahme des Zweitangeklagten musste vorher noch beendet werden – währenddessen musste der Klubchef den Schwurgerichtssaal noch einmal verlassen.
Zentrum des Prozesses ist der Vorwurf der Postenschacherei: Wöginger und die beiden anderen Beschuldigten sollen laut Anklage dafür gesorgt haben, dass ein Parteifreund an die Spitze des Braunauer Finanzamts kommt. Eine angeblich besser qualifizierte Bewerberin soll deshalb den Job nicht bekommen haben.
Wöginger pochte zum Prozessbeginn darauf, "nichts Unrechtes" getan zu haben. In einem Statement erklärte am ersten Verhandlungstag: "Ich gehe von einem Freispruch aus." Wenig überraschend bekannte sich der VP-Klubchef nicht schuldig.
Wöginger begann mit einer Stellungnahme: Er pochte erneut darauf, dass eine Diversion kein Schuldeingeständnis sei. Aber: "Ich stehe voll und ganz zu meiner Verantwortungsübernahme." Es sei "mein persönliches Anliegen, jetzt noch ausführlicher als im Oktober zu schildern, wie es zu den Ereignissen gekommen ist".
Der Klubchef schilderte sein Verständnis von bürgernaher, politischer Arbeit: Sehr oft sei man für Anliegen der Bürger "gar nicht zuständig, trotzdem möchte man sie nicht wegschieben". Er habe deshalb in verschiedensten Situationen Anliegen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Jenen Bürgermeister, der den zentralen Posten des Braunauer Finanzamts schließlich bekommen hat, habe er nur "aus dem beruflichen Umfeld" gekannt. "Er informierte mich, dass er sich bewerben will und bat um Unterstützung." Wöginger selbst habe laut eigener Aussage nicht einmal gewusst, dass die Stelle ausgeschrieben war.
Der Bürgermeister habe eine Kopie seiner Bewerbungsunterlagen dagelassen, der VP-Klubobmann habe sich daraufhin gedacht, das Finanzministerium sei eine naheliegende Stelle zur Weiterleitung. Deshalb habe er die Unterlagen an Thomas Schmid übergeben: "Sinngemäß habe ich ihm gesagt: 'Schaut euch das bitte mal an, ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten'." Grund: Der Bewerber habe schon in der Finanzverwaltung gearbeitet und habe als Bürgermeister auch Führungsqualitäten.
Damit sei die Sache für ihn erledigt gewesen. Wöginger hielt fest: "Es war zu keinem Zeitpunkt meine Intention, ein unsachliches Ergebnis herbeizuführen." Und: "Es war nie meine Absicht, Grenzen zu überschreiten, und das habe ich auch nicht." Auf die Frage der Richterin, ob er jetzt noch einmal Bewerbungsunterlagen weitergeben würde, kam von Wöginger ein klares "Nein".
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Auf Ihr Urteil müssen sie aber noch eine Zeit lang warten: Erst am 21. April soll es die Entscheidungen geben. Davor sind noch mehrere Verhandlungstage für Zeugenaussagen, u. a. Thomas Schmid, angesetzt.