Großer Andrang, Brisanz, Hochspannung: Am Mittwochvormittag um 9.30 Uhr hat am Landesgericht Linz der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger neu begonnen. Nach einer juristischen Kehrtwende steht der 51-Jährige wieder vor Gericht – um 9.20 Uhr betrat der Innviertler das Gericht.
Sein Auftritt: dunkelblauer Anzug, rote Krawatte, Selbstbewusstsein. Ein kurzes Statement für die Medien: "Es gilt das, was ich bereits im Oktober gesagt habe: Ich vertraue in die Unabhängigkeit der Gerichte. Ich gehe von einem Freispruch aus, weil ich nichts Unrechtes getan habe. Und das wird der heutige Tag und auch die kommenden Verhandlungstage zeigen."
Im Zentrum steht der Vorwurf des Postenschachers. Laut Anklage soll Wöginger für einen Parteifreund interveniert haben. Mehrmals soll er beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, vorstellig geworden sein, um den Mann an die Spitze des Finanzamts Braunau zu bringen. Eine besser qualifizierte Bewerberin sei dadurch übergangen worden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Dabei hatte es im Herbst noch ganz anders ausgesehen: Das Verfahren war per Diversion erledigt worden. Doch das Oberlandesgericht Linz hob diese Entscheidung auf und schickte die Causa zurück ans Erstgericht. Damit war klar: Es wird doch verhandelt.
Insgesamt sind 12 Termine und zwei Ersatztermine anberaumt. Auch eine Ersatzrichterin und Ersatzschöffen wurden bereits geladen. "Um weitere Verzögerungen zu vermeiden", so die Richterin. Das sei aber "eine reine Vorsichtsmaßnahme", damit der Prozess bei Ausfällen nicht noch einmal komplett gestartet werden müsse.
Die Staatsanwaltschaft hielt sich in ihrem Plädoyer betont kurz, "aus Effizienzgründen". Wöginger verfolgte die Ausführungen mit starrem Blick, konzentriert, ruhig. Die Anklage beschrieb noch einmal das Bewerbungsverfahren. Am Ende hätten sich "alle gefreut", dass der ÖVP-nahe Kandidat den Posten beim Finanzamt bekommen habe.
„Drei Personen werden stellvertretend für ein System an den Pranger gestellt, für das sie nichts können“Anwalt von August Wögingerzum Postenschacher-Vorwurf
Wögingers Anwalt zeigte sich kämpferisch und ließ mit einem Satz aufhorchen: "Drei Personen werden stellvertretend für ein System an den Pranger gestellt, für das sie nichts können." Außerdem sei die Diversion kein Schuldeingeständnis gewesen. Der gesamte Prozess sei "sehr belastend".
In diesem heiklen Fall zeigt sich das Gericht besonders strikt. Bereits im Vorfeld wurden die Medien darüber informiert, dass sowohl die Richterin als auch die Schöffen in der Berichterstattung anonym zu bleiben haben. In einem Schreiben des Landesgerichts Linz heißt es dazu: "Aufnahmen und Fotos der Richterin und des Schöffensenates sind zu verpixeln, eine Namensnennung ist nicht zulässig." Bemerkenswert: Es handelt sich um dieselbe Richterin, die bereits beim ersten Verfahrensdurchgang im Oktober des vergangenen Jahres zuständig war.
Um 11.40 Uhr war am Mittwoch dann schon Schluss. Wögingers Anwalt brachte zum Schluss noch einen Antrag auf Einleitung eines Normprüfungsverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof ein.
Sein Argument: Die Aufhebung der Diversion sei verfassungswidrig gewesen, weil sein Mandant im Beschwerdeverfahren keine Stellung nehmen durfte. Die Verteidigung hoffte, dass der Schöffensenat die umstrittene Bestimmung an den Verfassungsgerichtshof weiterleitet.
Die Entscheidung darüber fällt aber erst am 26. Februar. An diesem Tag werden dann auch die Beschuldigten befragt.
Nach aktuellem Plan der Staatsanwaltschaft sind insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Neben dem Auftakt am Mittwoch stehen elf weitere Termine bis Ende April am Programm. Auch zwei weitere Beschuldigte müssen sich verantworten, auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Wöginger weist weiterhin jede Schuld zurück. Die Diversion habe er nur angenommen, um "schnell zu seiner Arbeit zurückkehren zu können". An einen Rücktritt denkt er nicht. Seine Ansage ist klar: "Natürlich bleibe ich Klubobmann."