Zwölf Jahre Haft für einen 35-jährigen Wiener! Der mehrfach vorbestrafte Mann stand am Straflandesgericht Graz vor Gericht, weil er sich während seiner Haft in der Justizanstalt Karlau der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zugewandt und einen Anschlag geplant haben soll.
Laut Staatsanwaltschaft wollte der Mann nach seiner Entlassung im Namen des IS zuschlagen. Der Staatsschutz nahm ihn deshalb unmittelbar nach seiner Freilassung fest.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall ein ehemaliger Zellengenosse. Dieser war selbst wegen IS-Mitgliedschaft verurteilt worden und berichtete den Ermittlern von den angeblichen Anschlagsplänen. "Er hat im Gefängnis eine Gehirnwäsche bekommen. Plötzlich erzählte er von Anschlagsplänen", sagte der Zeuge vor Gericht, wie die "Kleine Zeitung" berichtet.
Konkrete Angaben dazu, wann, wo oder wie der Anschlag stattfinden sollte, habe der Angeklagte allerdings nicht gemacht. Warum er seinen Mithäftling angezeigt hatte, erklärte der Zeuge so: "Wenn es um einen Anschlag geht, kann es jeden treffen. Das musste ich melden."
Der 35-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Er sei zwar vom katholischen zum islamischen Glauben konvertiert, vertrete aber keine extremistischen Ansichten. "Ich wollte nach meiner langen Haft einfach wieder ein normales Leben führen. Raus, mein Kind sehen, Arbeit finden", erklärte er.
Bei den Ermittlungen waren allerdings USB-Sticks mit zahlreichen IS-Kampfgesängen aufgetaucht. Der Angeklagte behauptete, er habe die Datenträger lediglich für Filme und Musik verwendet. Sein Verteidiger kritisierte, dass sich die Anschuldigung wegen der Anschlagspläne im Wesentlichen auf die Aussage eines einzigen Mithäftlings stütze.
Die Staatsanwaltschaft verwies außerdem darauf, dass der Wiener Kontakt zu einem Mann aufnehmen wollte, der mit dem Terroranschlag in Wien 2020 in Verbindung stand und später nach Bosnien abgeschoben wurde, berichtet die "Kleine Zeitung".
Das Schöffengericht schenkte schließlich dem Belastungszeugen Glauben. Der 35-Jährige wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation schuldig gesprochen. Der Vorsitzende begründete die Entscheidung damit, dass die Angaben des Angeklagten im Gegensatz zu jenen des Zeugen nicht glaubwürdig gewesen seien. Das Urteil: zwölf Jahre Haft. Es ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.