Der Einsatz von Lotsen im Schulumfeld leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit am Schulweg. In Wien wird die Schulwegsicherung durch die Landespolizeidirektion (LPD) organisiert. Schulwegsicherungen sind im Umfeld von Kindergärten und Schulen und an Übergängen, die von Volks- oder Sonderschülern frequentiert werden, einzurichten.
Ist eine Schule an einer Schulwegsicherung interessiert, erhebt das zuständige Polizeikommissariat neben den baulichen Gegebenheiten die Querungsfrequenzen der Schüler und ob es einen sicheren Alternativübergang gibt. Die jeweilige Schul- bzw. Kindergartenleitung hat bei der Auswahl der Schulwegsicherungsörtlichkeit ein Mitspracherecht.
Falls die Notwendigkeit einer Schulwegsicherung besteht, wird diese von der Polizei übernommen. Die Schule kann im gegenteiligen Fall die Schulwegsicherung auch selbst organisieren. Dann ist die LPD Wien für die Ausbildung und Ausstattung der Lotsen verantwortlich. Generell können sich Privatpersonen für einen Dienst als Schulweglotsen bei der LPD melden. Interessenten erhalten eine Einschulung durch das Verkehrsreferat des Stadtpolizeikommandos sowie Informationsmaterial. Die Dauer der Ausbildung orientiert sich am Bedarf.
Lotsen sind mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung auszustatten, die sie während der Verkehrsregelung zu tragen haben. Diese besteht aus Mantel, Jacke, Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze und ist mit reflektierenden Streifen versehen.
Schülerlotsen (ab 13 Jahren) sichern Querungen im Schulumfeld. Sie dürfen den Verkehr nicht anhalten, sondern beaufsichtigen Kinder beim Queren der Fahrbahn, wenn diese frei ist oder alle Fahrzeuge angehalten haben. Erwachsene Lotsen dürfen den Verkehr durch Hochheben des Signalstabs anhalten, auch an Stellen ohne Zebrastreifen.