SPÖ-Erfolg

Gericht entscheidet: Neuwahl in Kematen an der Ybbs

In mehreren Gemeinden wurden die Gemeinderatswahlen angefochten. In Kematen an der Ybbs entschied nun der Verfassungsgerichtshof: Neuwahl!
Erich Wessely
15.12.2025, 15:48
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Die Kematner SPÖ hatte bei der Wahl Verstöße geortet, vor allem Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten wurden bekrittelt. Daher gab es eine Anfechtung.

Die Landes-Hauptwahlbehörde ortete vorerst aber nicht genug Verstöße in Kematen an der Ybbs (Bezirk Amstetten), es habe zwar Rechtswidrigkeiten gegeben, die aber keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätten. Der Beschwerde wurde also nicht stattgegeben.

SPÖ zog vor Verfassungsgerichtshof

Die Kematner SPÖ zeigte sich "schockiert", zog vor den Verfassungsgerichtshof – und gewann!

"Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs vom 26. Jänner 2025 wird insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt", heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

In der Begründung heißt es u.a.: "Den Umstand, dass sämtliche Wahlkartenanträge vorhanden sind, obgleich zahlreiche Wahlkartenwähler bestätigt haben, dass von ihnen ein derartiger Antrag nicht gestellt wurde, kann sich der Anfechtungswerber lediglich damit erklären, dass die Anträge nicht von den Wahlberechtigten selbst ausgefüllt wurden. Dies würde sich auch mit den Aussagen der Zeuginnen decken, welche vor der BH Amstetten ausgesagt haben, dass die Unterschriften nicht von ihnen stammen."

"Genügt nicht"

Und weiter: "Angesichts einer derartigen Kenntnis, wäre die Landes-Hauptwahlbehörde jedenfalls verpflichtet gewesen, auch sämtliche anderen Wahlkartenanträge auf deren Richtigkeit zu überprüfen und insbesondere jene der Personen aus der (...), bei welchen es konkrete Verdachtsmomente gab, dass diese Anträge nicht rechtmäßig gestellt wurden. Allein der Verweis darauf, dass bei den Anträgen dieser Personen der Identitätsnachweis in Form der Personalausweisnummer vorhanden sei, genügt nicht".

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Auf "Heute"-Anfrage zeigt sich SPÖ-Fraktionschef Matthias Fischböck in einer ersten Stellungnahme erleichtert: "Wir haben immer zu den Bürgern gesagt, wir hören ihnen zu. Dass nun auch der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung kommt, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gegeben hat, freut uns."

"War richtig, den Rechtsweg zu beschreiten"

In einer Aussendung heißt es zudem seitens der örtlichen SPÖ: Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Gemeinderatswahl in Kematen an der Ybbs aufzuheben, bestätige ganz klar, "dass es richtig war, den Rechtsweg zu beschreiten. Unser Handeln war von Beginn an von einem klaren Anspruch getragen: Saubere Politik, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit – unabhängig vom Wahlausgang! Dafür stehen wir gemeinsam, wann immer nötig, unermüdlich ein, das haben wir bewiesen!"

Wichtig sei festzuhalten: "Unser Vorgehen hatte nichts mit politischem Kalkül zu tun. Wir konnten im ersten Wahlgang einen klaren Wahlerfolg mit einem Plus von zwei Mandaten erzielen. Gerade dieses Ergebnis zeigt, dass es uns nicht um taktische Vorteile ging, sondern um die konsequente Einhaltung demokratischer Spielregeln – unabhängig davon, wen sie schlussendlich begünstigen oder benachteiligen."

Die Gemeinde in Kematen an der Ybbs ist derzeit in ÖVP-Hand: Bei der jüngsten Gemeinderatswahl kam die ÖVP auf 12 der 21 Sitze, die SPÖ auf 9. Die langjährige Bürgermeisterin heißt Juliana Günther (ÖVP).

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