Politik

Grasser-Anklage könnte ausgeweitet werden

Am Dienstag wird der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und seine Mitangeklagten fortgesetzt. Die Anklage könnte einen weiteren Punkt erhalten.

Heute Redaktion
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Der Buwog-Prozess geht am Dienstag in die nächste Runde – "Heute.at" versorgt Sie wieder mit allen Informationen im Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal. Ex-Lobbyist Peter Hochegger wird nach seinem Hammer-Teilgeständnis weiter einvernommen. Doch auch aus einem anderen Grund wird der Prozesstag heiß erwartet.

Erweiterte Anklage?

Laut dem "Standard" könnte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage erweitern – und zwar um den Tatbestand der kriminellen Vereinigung gemäß § 278 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraf beschreibt den Zusammenschluss von "mehr als zwei Personen", die Delikte wie Bestechung oder Amtsdelikte begehen oder aber deren Umsetzung fördern. In der Anklageschrift war bisher immer die Rede von einem "Tatplan". Kenntnis von diesem hat Hochegger in seinem Teilgeständnis aber bestritten. Die Staatsanwaltschaft hat Karl-Heinz Grasser, Hochegger sowie Ernst Karl Plech und Walter Meischberger als "Viererbande" bezeichnet.

Laut dem Bericht wäre eine solche Erweiterung der Anklageschrift ohne Weiteres möglich, denn man müsse den Sachverhalt nur beschreiben. Das Gericht könne anschließend die Angeklagten verurteilen, ohne dass der Tatbestand explizit in der Anklageschrift vermerkt gewesen wäre. Würden die Angeklagten nach diesem Tatbestand verurteilt werden, hätte Hochegger einen Vorteil. Er könnte als Kronzeuge mit einer reduzierten Strafe rechnen.

Erweiterung wäre Formalität

Die mögliche Höchststrafe würde sich durch eine Erweiterung der Anklage nicht verändern. Diese beträgt bei der Bildung einer oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung drei Jahre. Allerdings gibt es auf Untreue, diese wird Grasser und seinem Mitangeklagten vorgeworfen, höchstens zehn Jahre.

In Justizkreisen bewertet man laut dem "Standard" die Ausweitung daher als eher unwahrscheinlich. Die mögliche Höchststrafe von zehn Jahren würde sich dadurch nicht verändern.

Der Buwog-Prozess

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

(lu)