Die Wiener Grünen reagieren auf die angekündigten neuen Regeln für Airbnb & Co. mit scharfer Kritik. Zwar begrüßt die Partei die geplante Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen, gleichzeitig ortet sie aber weiterhin zu viele Ausnahmen für die Umwandlung von Wohnungen in Beherbergungsstätten.
„Auch wenn jede weitere Regulierung für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien zu begrüßen ist, geht die Wiener Stadtregierung viel zu zögerlich vor. Wohnungen sind zum Wohnen da. Die Stadtregierung muss den Wohnungsraub stoppen und unmissverständlich klarstellen, dass Wohnungen keine Hotels sind. Mit den jetzigen Ankündigungen gibt der Bürgermeister Immobilien-Spekulant weiterhin einen Freibrief für 20 Prozent der Wohnfläche und verkennt damit den Ernst der Lage”, so Parteivorsitzende Judith Pühringer.
Hintergrund ist die geplante Regelung, wonach außerhalb von Wohnzonen künftig mindestens 80 Prozent der Fläche in den sogenannten Standardgeschossen Wohnzwecken vorbehalten bleiben sollen.
Die Grünen gehen noch weiter. „Die Stadt muss der Umwandlung von Wohnungen in Beherbergungsstätten umgehend einen Riegel vorschieben, bevor noch mehr Wohnungen für immer verloren gehen”, so Klubobmann und Wohnsprecher Georg Prack.
Gefordert wird eine gesetzliche Neuregelung, die klarstellt, dass Wohnungen nicht zu Hotelzimmern werden. Auch in Wohnzonen soll es laut Grünen keine Ausnahmebewilligungen mehr geben.
Auch die geplante Registrierungspflicht überzeugt die Grünen nur teilweise. „Die Ankündigung einer Maßnahme, die längst umgesetzt sein könnte, stoppt den Wohnraub nicht”, so Prack.
Pühringer spricht von zahlreichen Wohnungen, die dauerhaft als Tourismusappartements betrieben würden. „Wien lässt den Wohnungsraub durch Airbnb & Co. munter weiterlaufen. Mindestens 14.000 Wohnungen werden dauerhaft als Tourismusappartements betrieben, das sind mehr Wohnungen, als es in der gesamten Josefstadt gibt”, so Pühringer.
Die Partei verlangt unter anderem, Ausnahmebewilligungen für gewerbliche Kurzzeitvermietung in und außerhalb von Wohnzonen zu stoppen. Bereits laufende Bewilligungen sollen nach Ablauf der jeweiligen Frist nicht verlängert werden.
Gleichzeitig soll die kurzfristige Vermietung einer Wohnung für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr weiterhin möglich bleiben, ohne dass der dauerhafte Wohnsitz aufgegeben wird.
Außerdem soll die Errichtung oder Umwandlung von Beherbergungsstätten auf als Wohngebiet oder gemischtes Baugebiet gewidmeten Grundstücken nur noch möglich sein, wenn dies ausdrücklich in den Bebauungsbestimmungen vorgesehen ist.