Prozess nach Mordversuch

"Habe Stimme gehört" – 15 Jahre Haft für Mistgabel-Mann

Mordversuch mit Mistgabel: Ein 27-Jähriger soll im Streit auf einen Gleichaltrigen losgegangen sein. Am Dienstag richteten die Geschworenen über ihn.
Oberösterreich Heute
10.06.2025, 16:53
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Es waren dramatische Szenen in der beschaulichen (1.670 Einwohner) Gemeinde Neukirchen am Walde (Bez. Grieskirchen): Im Dezember soll ein 27-Jähriger mit einer Mistgabel auf einen Gleichaltrigen losgegangen sein. Am Dienstag musste er sich wegen versuchten Mordes am Landesgericht Wels verantworten.

Mistgabel wie Speer geworfen

Was genau war passiert? Die beiden Männer sind Bewohner einer Betreuungseinrichtung – dort sollen forensische Patienten vor ihrer Entlassung resozialisiert werden. Der Angeklagte dürfte gegen die Hausordnung verstoßen haben, das Opfer hatte ihn wohl verpfiffen. Die beiden begannen heftig zu streiten, bis der Angreifer eine Mistgabel aus dem landwirtschaftlichen Trakt des Gebäudes holte.

Der Angeklagte soll den 27-Jährigen damit angegriffen haben, das Opfer konnte erst flüchten, stolperte aber und wurde wieder attackiert. Wieder schaffte er es, davonzulaufen, "wobei ihm der 27-Jährige die Mistgabel wie einen Speer nachwarf", erklärte damals die Polizei.

Angeklagter will Stimmen gehört haben

Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft – unter anderem soll er schon in seiner Jugend zwei Mordversuche begangen haben. Am Dienstag zeigte er sich vor Gericht geständig: "Es ist passiert. Ich habe eine Stimme gehört", wird der Angeklagte im "ORF" zitiert. Das Opfer sei "sein zweitbester Freund" gewesen, er habe sich schon bei ihm entschuldigt und wolle eine Therapie machen.

Die Geschworenen mussten dann entscheiden, ob der 27-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Der Verteidiger plädierte für eine Einweisung, aber ohne Strafe. Die Staatsanwaltschaft pochte aber darauf, da wegen der psychischen Erkrankung die Gefahr von weiteren Taten bestehe.

Am Nachmittag kamen die Geschworenen dann zu einem Urteil: Die befanden den Angeklagten für und schuldig und mit 6:2 für zurechnungsfähig. Das Geständnis wirkte sich zwar mildernd aus – trotzdem fasste der 27-Jährige eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, er wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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