Urteil gesprochen

Hammer-Attacke auf Polizeiauto: 26-Jähriger vor Gericht

Bei einer E-Scooter-Kontrolle schlug ein Unbeteiligter mit einem Vorschlaghammer auf ein Auto der Wiener Polizei ein – nun stand er vor Gericht!
Thomas Peterthalner
08.05.2025, 15:00

In schwarzem Shirt und grünen Sneakern schlurfte der Oberösterreicher Donnerstag (8. Mai) in den Saal am Wiener Landl, grüßte noch entspannt eine Verwandte vor dem Saal. Drinnen wurde es dann ernst. Der 26-Jährige soll im März mit einem schweren Vorschlaghammer auf ein Polizeiauto eingeschlagen haben. Die Beamten waren gerade dabei, E-Scooter auf der Mariahilfer Straße zu kontrollieren.

Attacke mit Vorschlaghammer

Wie aus dem Nichts soll der Angeklagte damals plötzlich aufgetaucht sein und wortlos auf den Streifenwagen eingeschlagen haben. Danach ließ er sich widerstandslos festnehmen. Den Hammer habe er in einem Baumarkt gekauft, "weil es ein gutes Angebot war". Wozu er ihn gekauft habe, wollte die Richterin wissen? "Für die Zukunft. Falls ich ein Haus baue."

Mit Gewehr auf Passanten gezielt

Der Mann soll auch ein Handy und einen Ausweis gestohlen haben, Beamte fanden auch Munition bei ihm – trotz Waffenverbots. Der 26-Jährige hatte mit einem Jagdgewehr auf Passanten gezielt, wurde dafür im Dezember verurteilt und bedingt in ein therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.

Die Tatwaffe war dieser Vorschlaghammer.
LPD Wien

"War ein Hilferuf"

Der Oberösterreicher machte am Donnerstag stellenweise einen wirren Eindruck, wurde mehrfach laut im Gerichtssaal. Die Attacke auf das Polizeiauto sein ein "Hilferuf" gewesen. Der 26-Jährige war kurz vor dem Ausraster aus einer betreuten Wohneinrichtung geflogen.

Urteil gefallen

Bei der Urteilsverkündung wurde es skurril. Als die Richterin erwähnte, dass der Hammer konfisziert wurde, sah der Oberösterreicher rot. "Ich muss jetzt zum Baumarkt gehen und wieder einen kaufen", ließ er das Gericht wissen. Doch daraus wird vorerst nichts. Der 26-Jährige wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt, vier unbedingt. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.

Einweisung wird geprüft

Ein Gutachter soll nun prüfen, ob der Mann nicht doch in ein Therapiezentrum eingewiesen wird. Die Richterin: "Es ist ein zu großes Risiko, dass noch einmal etwas passiert."

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