Vom Sommer 2023 bis Mai 2024 hatte der IT-Techniker aus dem Bezirk Graz-Umgebung mehrere, teils sehr gefährliche Sprengsätze bei Fahrzeugen und Gebäuden der Zeugen Jehovas platziert. Sein eigentliches Ziel sei aber seine Ex-Frau gewesen. Die anderen Bomben dienten nur zur Ablenkung, gestand der Mann in der Verhandlung.
Verletzte gab es durch die Sprengsätze nicht. Auch seine Ex-Frau kam nicht zu Schaden, da der an ihrem Auto platzierte Sprengsatz nicht hochging. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann terroristische Straftaten, darunter auch versuchten Mord vor.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages wurden zunächst die Ermittler befragt. Der Beamte, der den IT-Techniker nach der Festnahme als erstes befragte, gab an, dass die Festnahme auf der Arbeitsstelle des Beschuldigten erfolgte. Er habe sich kooperativ gezeigt und sofort gesagt, er wisse, weshalb sie ihn mitnehmen.
"Ich wollte meine Frau umbringen", soll der Angeklagte damals gesagt haben. Er habe sich auch gleich danach erkundigt, ob die Bombe am Auto seiner Frau bereits gefunden wurde. Daraufhin sei es in Graz – dort hielt sich die Frau zu diesem Zeitpunkt mit dem Auto auf – zu massiven Sicherheitsmaßnahmen gekommen.
Die Bombe war aufgrund einer Ermittlungspanne nicht davor entdeckt worden. Die Sprengstoffspürhunde hätten bei einer ersten Überprüfung des Wagens nicht angeschlagen. Somit waren die Frau und die Kinder des ehemaligen Ehepaares noch sechs Wochen mit der am Wagen montierten Bombe unterwegs. Der Angeklagte gab an, nicht gewusst zu haben, dass auch die gemeinsamen Kinder mit dem Wagen unterwegs waren. Er habe ja keinen Kontakt zu ihnen.
Auch bei den Zeugen Jehovas sorgten die Vorfälle für Angst und Schrecken. Sie wurden nach den ersten Rohrbomben in Leibnitz von der Polizei eingeschult, auch innerhalb der Glaubensgemeinschaft habe es Schulungen gegeben. Zudem wurden bei sämtlichen 25 Königreichssälen in der Steiermark Kameras montiert. Die Kosten dafür habe die Religionsgemeinschaft selbst getragen, weshalb auch Schadenersatz gefordert wurde.
Auch der psychiatrische Gutachter, Manfred Walzl, kam am zweiten Prozesstag zu Wort. Er diagnostizierte eine "sehr schwer ausgeformte kombinierte Persönlichkeitsstörung" mit narzisstischer Ausprägung. Trotz der schweren Störung sei der Angeklagte aber zurechnungsfähig. Walzl meinte auch, dass er in 38 Jahren als Gutachter noch niemanden getroffen hätte, der so offen mit seinen strafrechtlichen Problemen umgegangen sei.
Der 56-Jährige habe gegenüber Walzl erzählt, dass von seiner Ex-Frau nicht mehr als Melkkuh angesehen werden wollte. Er habe erreicht, was er wollte, soll der Steirer gegenüber dem Gutachter gesagt haben. Walzl habe keinerlei Empathie oder Mitleid erkennen können. Zudem meinte der Gutachter, dass das eigene Ego beim Angeklagten alles dominieren würde.
"Wird das nicht behandelt, geht das in narzisstische Wut über. Das birgt ein großes Risiko zur Gewalttat", gab Walzl zu bedenken. Trotz seiner hohen Intelligenz habe der Beschuldigte alles Negative in Kauf genommen und "war auf die Tötung seiner Ex-Frau fixiert". Der Sachverständige empfahl die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung wegen des Verbrechens der terroristischen Straftaten. Ihr zufolge sei der Angeklagte "eiskalt und empathielos". Er habe nicht nur seine Ex-Frau ermorden wollen, sondern auch bei den Zeugen Jehovas für ein "Angst-Klima" gesorgt. Leid tue ihm nichts daran, fasste die Staatsanwältin zusammen. Demnach forderte sie auch eine lebenslange Freiheitsstrafe.
In ein anderes Horn stieß der Verteidiger des Steirers. Ihm zufolge sei sein Mandant von dessen Ex-Frau in den Wahnsinn getrieben worden. Zudem sei der Angeklagte laut psychologischem Gutachten auch "kein Hochrisikotäter".
Schlussendlich wurde der Angeklagte am späten Nachmittag jedoch wegen des Verbrechens der terroristischen Straftaten sowie wegen Mordversuchs an seiner Ex-Frau und anderen Personen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Geschworenen hatten einstimmig für die Verurteilung gestimmt. Der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.