Seit Ende Februar überschlagen sich förmlich die Nachrichten über einen 42-jährigen Österreicher. Viele junge Frauen meldeten sich, weil der Mann in Zügen zwischen Wien und Baden öffentlich sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll. Dabei setze er sich immer in Sichtweite seiner Opfer.
Die Sorgen der Mädchen und jungen Frauen sind groß, viele trauen sich kaum noch, die Züge der ÖBB auf dieser Strecke zu nutzen. Mehrere junge Frauen meldeten sich bei "Heute", erzählten von ihren Erlebnissen.
Am Abend des 27. Februar etwa, sah Veronika T. (17) den 42-Jährigen im Zug von Pfaffstätten nach Wien. "Heute habe ich gesehen, wie er sich gegenüber eines kleinen Mädchens gesetzt hat", erzählte die Jugendliche bedrückt.
Trotz diverser Anzeigen – der Mann ist amtsbekannt – ist der besachwaltete Österreicher weiterhin auf freiem Fuß (es gilt die Unschuldsvermutung). Trotz "evidenter Tatbegehungsgefahr" könne er laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nicht festgenommen werden. Der angedrohte Strafrahmen wäre zu gering, eine Festnahme daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Nun gibt es eine weitere Wende im Fall um den 42-Jährigen. Das Hauptverfahren gegen ihn wird am Bezirksgericht Favoriten geführt.
Auf "Heute"-Anfrage erklärt Cornelius Riedl vom BG Favoriten, dass neuerlich ein Sachverständigengutachten eingeholt werde, "weil sich Fragen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten ergeben haben".
Das mittlerweile dritte Gutachten werde deshalb gebraucht, da es eine Diskrepanz zwischen den ersten beiden Gutachten gibt. "Widersprechen sich zwei Gutachten aus dem gleichen Fachgebiet über teilweise den gleichen Zeitraum, ist es notwendig ein weiteres Gutachten über die Diskretions- bzw. Dispositionsfähigkeit des Angeklagten einzuholen", so Riedl.
Im ersten Gutachten vom Sommer 2024 galt der angeklagte 42-Jährige noch als schuldunfähig. In einem weiteren vom Herbst 2024 wurde ihm jedoch die Schuldfähigkeit attestiert.
Am BG Favoriten stapeln sich die Vorfälle in diesem Verfahren. Es sind bereits 30, "wobei es in regelmäßigen Abständen zu neuen Strafanträgen der Staatsanwaltschaft kommt", heißt es weiter.
Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weit höher liegen. "Heute"-Recherchen ergaben, dass viele Mädchen und junge Frauen die Vorfälle gar nicht zur Anzeige brachten. Oftmals setzten sich die Betroffenen weg, weil es ihnen unangenehm war.
"Jedes Opfer kann sich grundsätzlich schon bei Anzeigeerstattung bei der Polizei dem Verfahren als Privatbeteiligte*r anschließen", betont das BG Favoriten. Bis der Termin für die Hauptverhandlung feststeht, könnten noch weitere Vorfälle hinzukommen.