Ein Oberstabswachtmeister des Bundesheeres ist wegen sexueller Belästigung einer Soldatin bei einer Kaderfeier disziplinarrechtlich verurteilt worden. Der Berufssoldat griff der jungen Frau in einer Kaserne in Österreich ans Gesäß und machte danach einen sexistischen "Trost"-Spruch. Jetzt muss er 3.600 Euro zahlen – plus Verfahrenskosten.
Wie die Bundesdisziplinarbehörde in dem Urteil ausführt, ereignete sich der Vorfall in der Nacht auf den 15. April 2025. Ein Unteroffizier zelebrierte mit einer Kaderfeier im Aufenthaltsraum einer Kaserne seinen Geburtstag. Im Zuge der Feier war auch ein Tätowierer angekündigt.
Gegen 2 Uhr geriet die Situation dann wohl außer Kontrolle: "Er bat mich während des Stechens seine beiden Hände zu halten [..] da ich vor ihm saß, stützte er sich in weiterer Folge mit der Hand auf meinen linken Oberschenkel ab, ohne dass er mich um Erlaubnis bat. Des Weiteren nahm er kurz darauf wieder die Hand von meinem Oberschenkel [..] Dann griff er mir aber mit seiner Hand in mein Gesicht und wollte mir dazu noch seinen Daumen in meinen Mund stecken", sagte die Gefreite aus.
Nach dem Tätowieren wollte sich der stellvertretende Zugskommandant verabschieden. Dabei packte er die Frau in Anwesenheit von Zeugen mit "festem Griff" am Po. Als er sich am Vormittag desselben Tages bei der Gefreiten entschuldigen wollte, ging das gehörig in die Hose: "Sowas passiert halt, sowas kommt vor. Zum Trost – hast eh einen lieben Arsch", soll er gemeint haben.
Die Soldatin meldete den Vorfall noch am selben Tag ihrem Kommandanten. Dieser leitete umgehend ein Disziplinarverfahren ein. Der Oberstabswachtmeister wurde vorläufig vom Dienst enthoben und seine Dienstzuteilung an die betroffene Einheit aufgehoben.
Parallel dazu lief ein Strafverfahren, das diversionell erledigt wurde: Der Unteroffizier zahlte 1.200 Euro Geldbuße und 100 Euro Verfahrenskosten, blieb damit strafrechtlich unbescholten. Disziplinarrechtlich hatte der Fall aber weitere Konsequenzen.
Der Disziplinarsenat sah es als erwiesen an, dass der Oberstabswachtmeister vorsätzlich gegen mehrere zentrale Dienstpflichten verstoßen hat – darunter auch sexuelle Belästigung und Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung. Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein Verhalten der sexuellen Sphäre "unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig" ist und eine demütigende Arbeitsumwelt schafft – genau das sei hier der Fall gewesen.
Für die Gefreite hatte der Übergriff massive Folgen. Sie schilderte vor dem Senat, dass sie die Kaderanwärter-Ausbildung abgebrochen und ihren Plan aufgegeben habe, im Bundesheer ein Medizinstudium zu absolvieren. Sie ist mittlerweile in einer anderen Einheit im Dienst und nimmt psychologische Betreuung in Anspruch.
In der mündlichen Verhandlung legte der Oberstabswachtmeister ein reumütiges Geständnis ab. Er sprach von einem "Verabschiedungs-Ritual", räumte aber ein, dass sein Verhalten "schändlich" gewesen sei und er seine Vorbildfunktion völlig verfehlt habe. Betrunken gewesen zu sein, könne das nicht entschuldigen.
Er erklärte, künftig auf traditionelle, respektvolle Begrüßungs- und Verabschiedungsformen – also etwa den Handschlag – zu achten und betonte, er wolle beweisen, dass er mit Frauen als Vorgesetzte, Kolleginnen und Untergebene "kein Problem" habe. Eine Zukunft in seiner bisherigen Funktion als Offizier im Ausbildungsbereich sehen seine Vorgesetzten nicht mehr; er will an eine andere Dienststelle versetzt werden.
Der Disziplinarsenat verhängte schließlich eine Geldstrafe von 3.600 Euro, dazu kommen 360 Euro Kostenbeitrag. Wegen seiner finanziellen Situation darf er die Strafe in 36 Monatsraten zu je 100 Euro abbezahlen. Die "zweite Chance" ist auch verbunden mit einer klaren Warnung: Im Wiederholungsfall wäre eine Dienstenthebung kaum zu vermeiden.