"Total wichtiges Thema." Bundesheer-Sprecher Michael Bauer reagiert auf die anstehenden Beratungen des Verfassungsgerichtshofs mit einer ordentlichen Portion Sarkasmus. Der Grund: Es geht um die Haarpracht der Soldaten. Beziehungsweise um jene eines konkreten Soldaten.
2023 bekam dieser eine Disziplinarstrafe aufgebrummt, weil er sein Haupthaar zu einem langen Pferdeschwanz zusammengebunden trug. Und die Haarpracht von Soldaten ist nun mal genau geregelt: "Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Augen und Ohren dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden."
Anders sind die Vorschriften bei Frauen: "Die Haartracht von Soldatinnen darf die Augen nicht bedecken. Haare, die bei aufrechter Körper und Kopfhaltung die Schulter berühren würden, sind am Hinterkopf gezopft, mit einem Band zusammengehalten (Pferdeschwanz) oder hochgesteckt zu tragen. Dabei sind Form und Farbe der Haarspangen bzw. Bänder dezent zu halten."
Für diesen Unterschied gibt es keine sachliche Rechtfertigung, argumentiert der langhaarige Berufssoldat in seiner Klage. Am VfGH will er deshalb den Erlass des Verteidigungsministeriums bekämpfen. Unter anderem sieht er sein Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt.
Oberst Bauer schoss auf Twitter jedenfalls auch schon eine Umfrage hinterher. Sollten auch Männer lange Haar tragen dürfen? Seine Follower sind zwiegespalten: Nach rund 200 Stimmen lautet das Ergebnis 46 Prozent "Ja", 54 Prozent "Nein".