Große Sorge bei Hunderten Wohnungseigentümern in Kärnten! Gleich drei Hausverwaltungen sind innerhalb von nur zwei Wochen in die Insolvenz geschlittert. Die betroffenen Kunden stehen plötzlich ohne Hausverwaltung da – und müssen um ihr Geld fürchten. Im Raum steht ein Schaden von mehr als 830.000 Euro.
Betroffen sind die Unternehmen WKI, Kärntner Immobilienmanagement (KIM) und Moderna.immo Real Estate. Alle drei Gesellschaften hatten denselben Geschäftsführer. Zu Spitzenzeiten verwalteten sie mehr als 100 Objekte, vor allem in Klagenfurt und rund um den Wörthersee. Zuletzt waren es noch rund 30 Objekte mit jeweils zwei bis 30 Eigentümern.
Für die Wohnungseigentümer hat die Insolvenz unmittelbare Folgen. "Verträge sind durch die Insolvenzeröffnung erloschen", erklärt Masseverwalter Martin Mutz in der "Kleinen Zeitung".
Das bedeutet: Die betroffenen Eigentümergemeinschaften müssen sich selbst um eine neue Hausverwaltung kümmern. Laut Schilderungen Betroffener ist das allerdings alles andere als einfach. Dennoch empfiehlt Mutz "den geschädigten Wohnungseigentumsgemeinschaften so rasch wie möglich, eine neue Hausverwaltung zu bestellen".
Besonders brisant: Auf Treuhandkonten der Hausverwaltungen befanden sich Kundengelder, die etwa für Betriebskosten und Instandhaltungsarbeiten vorgesehen waren. Ein Großteil dieser Gelder soll jedoch zweckwidrig verwendet worden und verschwunden sein. Wie viel Geld tatsächlich fehlt, ist noch unklar.
Vorhandene Guthaben auf den Treuhandkonten können laut Mutz aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden. Diese "werden von mir an die Eigentümer beziehungsweise an die neuen Hausverwaltungen ausgefolgt", erklärt der Masseverwalter.
Für Geld, das nicht mehr vorhanden ist, sieht es hingegen schlecht aus. Geschädigte können ihre Forderungen zwar im Insolvenzverfahren anmelden, die Aussichten auf eine größere Rückzahlung sind aber gering.
"Das von mir als Insolvenzverwalter zu verwertende Vermögen, welches dann gleichmäßig auf die Insolvenzgläubiger zu verteilen ist, lässt jedoch keine wesentliche auf die Gläubiger auszuschüttende Quote erwarten", erklärt Mutz.
Ob eine Versicherung zumindest einen Teil der Schäden übernimmt, wird derzeit geprüft. Wichtig für Betroffene: Auch nach Ablauf der allgemeinen Anmeldefrist können Forderungen noch angemeldet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht.
Hinter den Insolvenzen steht der Verdacht, dass der Geschäftsführer Kundengelder veruntreut haben könnte. Nach zwei Selbstanzeigen und einer weiteren Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Unternehmer.
Der mutmaßliche Schaden soll mehr als 830.000 Euro betragen. Wie hoch die tatsächlich veruntreute Summe ist, muss erst geklärt werden.
Für den Geschäftsführer, der mehrere Unternehmen im Immobilien- und Hausverwaltungsbereich besitzt, gilt die Unschuldsvermutung.