Mit seiner Kleinkariertheit häkelt ein Wiener (52) in einer Garten-Siedlung in der Donaustadt seine Nachbarn. Selbst minimale Vergehen sollen von ihm schon zur Anzeige gebracht worden sein – besonders abgesehen hat er es aber auf seinen direkten Nachbarn (42).
Zuerst setzte es eine Besitzstörungsklage, am Bezirksgericht wurde ein Vergleich geschlossen. Weil die Thujen nach dem Schnitt verkümmert waren, heckte der 52-Jährige einen neuen Plan aus, zeigte seinen 42-jährigen Nachbarn wegen Sachbeschädigung an. Der Pflanz landete nun am Montag (3.11.) vor dem Richter am Wiener Landl. Der Heckenschneider nahm auf der Anklagebank Platz.
"Ich habe nur den Überwuchs in meinem Garten weggeschnitten und habe mich vorher mit unserem Obmann abgesprochen. Die Hecke war auf meiner Seite flächendeckend braun", so der Angeklagte – gekonnt vertreten von Verteidiger Kevin Bachura (Kanzlei Januschke). Grund dafür sei Pilzbefall gewesen, gepflanzt seien die Thujen im Garten seines Nachbarn (52).
Die Hecke sei in einem "gepflegten Zustand" gewesen, konterte dann der 52-Jährige. Von einem Pilzbefall habe er nichts bemerkt. Die Thujen seien höchstens 15 Zentimeter auf das Nachbargrundstück hinüber gewachsen. Seine Frau hatte davor noch von einem Überwuchs von rund einem Meter gesprochen. Die Wiederherstellung würde rund 5.000 Euro kosten, dazu forderte der Privatbeteiligtenvertreter noch 1.000 Euro Schadenersatz. Doch Geld gab es am Montag keines.
Der Richter konnte keinen Vorsatz und kein rechtswidriges Verhalten feststellen. Der Angeklagte dürfe die Pflanze auf seiner Seite des Zauns zurückstutzen, müsse dabei keine Rücksicht auf den Wuchs nehmen. In dem Hecken-Häkel setzte es einen glatten Freispruch für den 42-Jährigen – nicht rechtskräftig. Die Freude darüber war enden wollend. Die Nachbarn waren sich einig: der Streit mit dem "Gartentyrannen" wird wohl noch lange weitergehen…