Urlaub unterm Sternenhimmel? Für Otto R. aus Steyr wurde der Traum vom Dachzelt zum Ärgernis. Statt Abenteuer in der Natur gab es ein Loch im Zelt – und Diskussionen mit dem Händler.
Der Konsument hatte das Zelt im März bei einem dänischen Online-Shop bestellt. Preis: stolze 2.695 Euro plus 99 Euro Versand. Schon bei der Lieferung war der Karton beschädigt – der Steyrer reklamierte sofort beim Fahrer und machte ein Foto des noch auf dem Transportwagen stehenden Pakets.
Beim Auspacken dann die bittere Überraschung: Ein fettes Loch im nagelneuen Zelt! Doch anstatt sich zu entschuldigen, schlug der Händler vor, der Konsument solle das Zelt einfach selbst reparieren. Als Trostpflaster bot man ihm eine Gratis-Markise.
Doch darauf ließ sich der Steyrer nicht ein. Er wollte, was ihm rechtlich zusteht – ein einwandfreies Produkt oder sein Geld zurück. Der Händler wollte ihn die Ware auf eigene Kosten zurückschicken lassen – inklusive Risiko, sollte das Paket beschädigt werden.
R. wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich – und die stellte gegenüber der Firma klar: In so einem Fall trägt das Unternehmen das volle Transportrisiko. Konsumenten müssen defekte Ware nur zur Abholung bereitstellen.
Mit Druck der AK lenkte der Händler dann doch ein: Er erklärte sich bereit, das Retourpaket von der Spedition kostenfrei abholen zu lassen. Der Steyrer musste nichts zahlen und bekam den vollen Betrag von 2.794 Euro rückerstattet.