Der zuletzt eskalierende Konflikt zwischen Israel und dem Iran hatte massive Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr. Zahlreiche Airlines – darunter auch europäische – machten einen großen Bogen um den Nahen Osten. Betroffen waren nicht nur Verbindungen nach Israel oder in den Iran, sondern auch wichtige Drehkreuze wie Dubai, Doha oder Riad.
Inzwischen hat sich die Lage etwas beruhigt. Ob das aber langfristig so bleibt, ist unklar. Wer in einem Falle der neuen Eskalation auf einem Flughafen stranden sollte oder wessen Flug gestrichen wird, hat laut AK zumindest Anspruch auf Rückerstattung.
Laut Fluggastrechteverordnung können Passagiere mit Start in der EU oder mit einer EU-Airline wählen: Sie bekommen den Ticketpreis zurück, werden ehestmöglich umgebucht oder können den Flug auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter zuständig.
Wichtig: Da es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, haben Betroffene keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Wer aber am Flughafen festsitzt, kann Versorgungsleistungen verlangen – also Mahlzeiten, Getränke, nötigenfalls Hotelübernachtungen und Transfers.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich rät, alle Unterlagen aufzubewahren: Stornierungsbestätigungen, Belege für Verpflegung und Taxi, Fotos am Flughafen. So können Ansprüche einfacher durchgesetzt werden.