Alle Zusatzeinkünfte zur Grundversorgung wie etwa Schulstarthilfe, Anti-Teuerungszahlungen, Schulstarthilfe, Wohn- und Heizkostenzuschüsse oder Klimabonus seien zurückzufordern, hieß es kürzlich in Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Amstetten an ukrainische Flüchtlinge – im Fall einer Betroffenen waren satte 2.382,59 Euro Rückstand offen, wie der grüne Landtagsabgeordnete Dominic Hörlezeder aufdeckte.
Wie "Heute" berichtete, sollte monatlich ein gewisser Geldbetrag von der Grundversorgungsleistung einbehalten werden, bis zu Unrecht erhaltenen Gelder abbezahlt sind. Betroffen sind Förderleistungen von 2022 bis zum Sommer 2025.
Im Fall der betroffenen Frau wurde der zu zahlende Betrag nach Beschwerden auf 1.160 Euro reduziert, schließlich hieß es, dass die Rückzahlungen (vorerst) gänzlich eingestellt werden.
"Die Rückforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher einzufordern. Ob eine Einbehaltung von Grundversorgungsleistungen europarechtlich zulässig ist, wird derzeit geprüft – bis dahin werden keine weiteren Aufforderungen verschickt. Wir handeln im Interesse der Steuerzahler: Alles, was über das Notwendigste hinausgeht, muss zurückgefordert werden. Zudem hätte der Fremde die Pflicht gehabt, sämtliche zufließenden Geldmittel ordnungsgemäß zu melden", heißt es auf "Heute"-Anfrage aus dem Büro von Asyl-Landesrat Martin Antauer (FPÖ).
Aber: "Bis zum Abschluss der Prüfung werden keine Schreiben verschickt und auch keine Rückforderungen einbehalten." Die Behörde sei von sich aus tätig geworden, insgesamt 46 Schreiben an Ukrainer im Bezirk Amstetten sollen verschickt worden sein.
Im Zuge der Rückforderungs-Aktion tauchten andere Ungereimtheiten auf, denn grundsätzlich ist es etwa beim Heizkosten-Zuschuss nicht möglich, dass Vertriebene aus der Ukraine, die in der Grundversorgung sind, eine diesbezügliche Leistung beziehen.
Zum Heizkostenzuschuss ist in Niederösterreich festgelegt: Jener für sozialhilfebeziehende Personen hat seine Grundlage im NÖ SHG und in der Hilfe in besonderen Lebenslagen (§ 19) und liegt in der Zuständigkeit von Landesrätin Eva Prischl (SPÖ). Jener für Personen, die keine Sozialhilfe beziehen, wird aus dem Bereich der Generationenförderung finanziert, fußt auf den allgemeinen Richtlinien und liegt im Zuständigkeitsbereich von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).
"Im Rahmen einer Abfrage, konnten wir feststellen, dass im Juli 2025 rund 10 Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in Bezug standen. Da diese 10 allerdings wie beschrieben sozialhilfebeziehend sind, darf davon ausgegangen werden, dass sie einen anderen Aufenthaltstitel als 'Vertriebene' haben. Wir werden die 10 Personen dennoch im Detail prüfen, um Fehler auszuschließen", heißt es aus dem Büro von Landesrätin Eva Prischl auf "Heute"-Anfrage.