Zu Beginn des Jahres 2025 lebten in Österreich rund 88.000 ukrainische Staatsangehörige. Für die ukrainischen Flüchtlinge in Niederösterreich werden nun teils hohe Rückforderungen im Bereich von bis zu mehreren Tausend Euro fällig.
Begründet werde dies seitens des Landes mit Vorgaben der nö. Landesregierung – alle Zusatzeinkünfte zur Grundversorgung wie etwa Schulstarthilfe, Anti-Teuerungszahlungen, Schulstarthilfe, Wohn- und Heizkostenzuschüsse oder Klimabonus seien zurückzufordern, führten die Grünen in einer Pressekonferenz aus.
Alleine im Bezirk Amstetten seien laut dem grünen Landtagsabgeordneten Dominic Hörlezeder rund 500 Personen betroffen. Die ukrainischen Flüchtlinge erhielten Post von der Bezirkshauptmannschaft, in dem Schreiben wird die Rückzahlung seit dem Jahr 2022 ausbezahlter Förderungen verlangt.
Ein aufgedeckter Fall sorgt bei Hörlezeder für besonderes Kopfschütteln, wie er im "Heute"-Gespräch schildert. Eine Ukrainerin bekam ein Schreiben der BH Amstetten mit dem Hinweis, dass bei der Frau "insgesamt 2.382,59 Euro Rückstand offen" seien. "Davon werden monatlich 100 Euro Ihrer Grundversorgungsleistung einbehalten oder Sie zahlen die offene Forderung anderwertig zurück".
Begründet wird dies in dem Brief der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Fachgebiet Soziale Verwaltung, wie folgt: "Sie bekommen laufend Leistungen der NÖ Grundversorgung ausbezahlt. Laut NÖ Landesregierung sind alle zusätzlichen Einkünfte wie Antiteuerung, Klimabonus Einkommenssteuer, Heizkostenzuschuss, Schulstarthilfe, Energiekostenrabatt usw. rückzufordern. In Ihrem Fall sind das 2.382,59 Euro von 2022 bis 2.7.2025."
Die Frau wurde stutzig, wandte sich an ihre Vermieterin, denn sie habe doch gar keine Kinder. Ihre Vermieterin wiederum wurde bei der BH Amstetten vorstellig, berichtete der Behörde über den Fall.
Und wirklich – mittels E-Mail wurde der Dame am 6. August mitgeteilt: "Der offene Betrag wird vermindert." Die Kinder- und Schulgeldförderungen waren offenbar rausgerechnet worden, übrig blieb eine Summe von 1.160 Euro, also um 1.223 Euro weniger als im ersten Schreiben angeführt. "Dieser Rückstand wird in monatlichen Raten (100 Euro) von der laufenden Grundversorgung einbehalten. Wenn eine Reduzierung auf monatlich 50 Euro gewünscht wird, dann wäre dies sicher auch möglich, jedoch verlängert sich der Zeitraum."
Unklar, in wie vielen Schreiben sich ähnliche Fehlberechnungen eingeschlichen haben, kritisiert Hörlezeder. Die Grünen sehen in dem Schreiben mit den Rückzahlungsaufforderungen an geflüchtete Ukrainer "Behördenwillkür und Rechtsbruch". Sogar Amtsmissbrauch stehe im Raum, so Hörlezeder in Richtung des Freiheitlichen Landesrates Martin Antauer.
Für Hörlezeder ist klar: "Es braucht Aufklärung!" Klimabonus, Antiteuerungsmaßnahmen und Schulstarthilfe dürfen nämlich laut den Grünen nicht auf Sozialhilfe oder Grundversorgung angerechnet werden – das gehe sich mit der gesetzlichen Grundlage nicht aus.
"Offensichtlich will man Menschen unter Druck setzen und einschüchtern", so Grünen-Nationalrat und Sozialsprecher Markus Koza. Andersherum: Heizkostenzuschüsse dürften offenbar fälschlicherweise nach Anträgen an Grundversorgungsbezieher ausbezahlt worden sein. Die Beispiele offenbaren ein "willkürliches Vorgehen". Kritisiert wurde auch die "passive Haltung" seitens der ÖVP.
Auf APA-Anfrage sagt FPÖ-Landesrat Antauer: "Das NÖ Grundversorgungsgesetz ist eindeutig: Alle Einkünfte sind auf die Grundversorgungsleistungen anzurechnen. Wer das nicht meldet, muss mit Rückforderungen rechnen." Die Behörden seien verpflichtet, das Gesetz zu vollziehen: "Rückforderungen sind geltendes Recht - keine politische Entscheidung und keine Frage einer Weisung." Der Landesrat betonte auch die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern: "Kein Euro darf über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus ausbezahlt werden. Alles andere wäre unfair und ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die dieses System finanzieren."
"Natürlich muss sichergestellt werden, dass Rückforderungen niemanden in existenzielle Gefahr bringen. Hier fließen auch europäische Rechtsgrundlagen ein", so Antauer. Aktuell laufe eine Prüfung aller rechtlichen Aspekte. Bis diese abgeschlossen sei, würden keine Maßnahmen umgesetzt.
Für Dominic Hörlezeder sind Antauers Ausführungen nicht nachvollziehbar: "Was heißt, aktuell laufe eine Prüfung? Die Schreiben mit den Rückzahlungen sind ja bereits draußen."