Umstrittenes Vorhaben in Wien

Heumarkt-Projekt benötigt nun doch Umweltprüfung

Das 50-Meter-Hochhaus könnte das UNESCO-Welterbe Wiens bedrohen. Nach jahrelangem Streit muss nun eine Umweltprüfung her, teilt das BVwG mit.
Wien Heute
02.02.2026, 16:41
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Neues Kapitel im Dauerstreit um den Heumarkt: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun Ende Jänner entschieden, dass die umstrittene Projektvariante "Heumarkt Neu 2023" einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss. Das geplante Bauvorhaben könnte mit einem 49,95 Meter hohen Gebäude "die schützenswerte UNESCO-Welterbestätte 'Historisches Zentrum Wien' wesentlich beeinträchtigen", heißt es.

Die Wiener Landesregierung hatte im November 2024 noch entschieden, dass keine UVP nötig sei – ein Beschluss, gegen den 63 Bürgerinnen und Bürger sowie zwei Umweltorganisationen Beschwerde eingelegt hatten. Das Gericht gab nun den Klägern überwiegend recht und hob die Entscheidung der Landesregierung auf. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen – das Urteil ist somit endgültig für dieses Verfahren.

Umstrittenes Projekt

Damit reiht sich "Heumarkt Neu 2023" in eine lange Liste von umstrittenen Projektvarianten ein: Schon 2019 und 2025 hatte das BVwG ähnliche Entscheidungen getroffen. Schon damals ging es jeweils um die mögliche Gefährdung des historischen Stadtbildes – und auch damals musste die Wiener Landesregierung Bescheide aufheben. Investor Michael Tojner (Wertinvest), kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt um die Bebauung des Areals und die Realisierung des Projekts.

Was bedeutet das für das Projekt?

Die Projektwerberin kann nun bei der Landesregierung einen Antrag auf UVP stellen. Die Behörde muss dann prüfen, ob das Bauvorhaben die UNESCO-Welterbestätte wesentlich beeinträchtigt. Dabei geht es nicht nur um die Höhe des Gebäudes, sondern auch um die städtebauliche Wirkung auf das historische Zentrum.

Die nächsten Schritte könnten weitere gerichtliche Schritte beinhalten: Innerhalb von sechs Wochen kann gegen das BVwG-Urteil eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 02.02.2026, 16:41
Jetzt E-Paper lesen