Noch immer lässt die Verwirrung um das - mittlerweile nicht mehr so neue - Pfandsystem nicht nach. Langsam hatten sich die meisten daran gewöhnt, doch nun sind nicht wenige Konsumenten verwirrt. Viele waren der Meinung: Für Dosen, die beschädigt oder zerdrückt sind, bekommt man kein Pfand. Das stimmt auch - allerdings nur, wenn man die Pfandware beim Automaten zurückgibt. Eine bisher weitgehend unbekannte Regel erklärt nun, was man stattdessen machen sollte.
Pfandware kann bekanntlich sowohl beim Pfandautomaten, als auch an der Kasse zurückgegeben werden. Was viele jedoch nicht wissen: Es gelten hier unterschiedliche Regeln, was zerdrückte Dosen angeht. Viele waren bisher der Meinung, dass man bei zerdrückten Dosen keine Chance mehr hat, das Pfand zurückzubekommen, denn bei Automaten gilt: "Flaschen und Dosen sollten möglichst unbeschädigt zurückgegeben werden, damit sie von den Rückgabeautomaten erkannt werden können", so die zuständige Stelle, die Recycling Pfand Austria.
"Entscheidend ist, dass Barcode und das österreichische Pfandlogo gut lesbar sind. Stark zerdrückte Dosen hingegen können von den Automaten oft nicht mehr erfasst werden und werden abgewiesen", heißt es weiter.
Doch auch auf zerdrückte Dosen wurde Pfand bezahlt, deswegen gibt es eine Alternative: Auch Kassenmitarbeiter können sie zurücknehmen, selbst, wenn die Ware stark beschädigt ist. "In einem solchen Fall bitten wir, sich an das Kassenpersonal zu wenden und die Rückgabe dort manuell vorzunehmen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Strichcode und das Pfandlogo noch eindeutig erkennbar sind", so Recycling Pfand Austria.