Mit einer Kuriosität lässt die Slowakei aufhorchen: Ab 1. Jänner 2026 dürfen sich Fußgänger auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als mit sechs Kilometern pro Stunde fortbewegen – aus Sicherheitsgründen.
Eine entsprechende Novelle des Verkehrsgesetzes hat das Parlament in Bratislava am Dienstagnachmittag verabschiedet.
"Ziel ist es, angesichts der zunehmenden Kollisionen mit Rollerfahrern die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen", erklärte der Abgeordnete und frühere Verkehrsminister Lubomir Vazny von der Regierungspartei Smer, der den Gesetzesentwurf eingebracht hatte. Die neue Geschwindigkeitsgrenze gilt nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Skater, Radfahrer sowie Fahrer von Scootern und E-Rollern, die in der Slowakei ebenfalls Gehwege benutzen dürfen. Laut Vazny orientiert sich das Limit am oberen Ende der durchschnittlichen Gehgeschwindigkeit eines Menschen. Zum Vergleich: Die meisten Menschen gehen durchschnittlich rund fünf Kilometer pro Stunde.
Dass die Regelung ausdrücklich auch für Fußgänger gilt, sorgte im Vorfeld für Kopfschütteln – und für zahlreiche Witze im Internet. Eine häufig geteilte Scherzfrage lautete etwa: "Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich meinem Bus hinterherlaufe?"
Befürworter des Gesetzes argumentierten, dass Autofahrer oft nicht rechtzeitig bremsen könnten, wenn jemand zu schnell über einen Zebrastreifen renne. Außerdem seien Fußgänger an vielen Zusammenstößen mit E-Scootern mitverantwortlich. Verstöße gegen das neue Limit sollen laut slowakischen Medien mit bis zu 50 Euro geahndet werden.
Wie das allerdings gemessen werden soll, ist (noch) nicht bekannt.
Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten der Regierungskoalition, der neben der Smer-Partei auch die sozialdemokratische Hlas und die rechtsnationale Slowakische Nationalpartei angehören, eine Lockerung bei Führerscheinüberprüfungen: Autofahrer müssen sich künftig erst ab dem 70. Lebensjahr – und nicht wie bisher ab 65 – medizinischen Fahrtauglichkeitschecks unterziehen.