Für Hundehalter in Baden (NÖ) gelten schon bald neue Regeln. Der Gemeinderat hat am 22. Juni eine Verordnung über sogenannte Hundesicherungszonen beschlossen. Mit 1. September 2026 tritt sie in Kraft.
Betroffen sind stark frequentierte Spazier- und Erholungsbereiche außerhalb des Ortsgebietes. Wer dort mit seinem Hund unterwegs ist, muss künftig aufpassen: Die Vierbeiner müssen jederzeit entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen.
Die Stadt will damit das Miteinander zwischen Spaziergängern, Sportlern und Hundehaltern sicherer und entspannter machen. Die betroffenen Bereiche werden direkt vor Ort mit Schildern gekennzeichnet.
Insgesamt werden sieben Bereiche zu Hundesicherungszonen erklärt. Dazu zählen der Holzrechenplatz, das Wegerl ins Helenental nach der Eugenvilla in Richtung stadtauswärts und der Thermenradweg.
Auch im Unteren Kurpark sowie in Teilen des Oberen Kurparks gelten die neuen Vorgaben. Betroffen sind dort unter anderem die Rudolfshofwiese und der Parcours zwischen Welzergasse, Josefsweg und der Verlängerung der ehemaligen Rodelbahn Richtung Theresienwarte.
Weitere Hundesicherungszonen gibt es am Harterberg und am Römerberg. Dazu kommen Flächen zwischen dem Siedlungsgebiet und der Kaserne samt Wasserleitungsweg sowie die Wasserleitungswege von der Schiestlstraße bis zur Gemeindegrenze zu Pfaffstätten.