Zu hohes Tempo erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Risiko, im Fall eines Unfalls zu versterben. Mehr als 25 Prozent der 397 Verkehrstoten in Österreich im Jahr 2025 sind laut vorläufigen Daten auf "nichtangepasste Geschwindigkeit" als Hauptunfallursache zurückzuführen. Um das Verkehrsgeschehen laufend zu analysieren und daraus Präventionsmaßnahmen abzuleiten, misst das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bereits seit 1994 die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen mittels eigener Seitenradargeräte – unabhängig von den umfangreichen behördlichen Überwachungsmaßnahmen.
Allein im Jahr 2025 führte das KFV an 243 Standorten in Österreich rund 22 Millionen Geschwindigkeitsmessungen durch. Erhoben wird dabei, in welchem Ausmaß geltende Tempolimits überschritten werden – sprich, welche frei fahrenden Fahrzeuge beispielsweise im Ortsgebiet schneller als 50 km/h fahren, in 30er-Zonen schneller als 30 km/h oder im Freiland mehr als 100 km/h.
Dabei werden immer wieder auch massive Überschreitungen registriert: 2025 wurden rund 4.900 PKW erfasst, die um mehr als 50 km/h zu schnell gefahren sind – also zum Beispiel mehr als 100 km/h statt 50 km/h im Ortsgebiet. Rund 1.800 dieser Pkw waren sogar um mehr als 60 km/h zu schnell unterwegs und 600 PKW um mehr als 70 km/h.
60 km/h ist jene Schwelle, ab der Wiederholungstätern im Ortsgebiet seit 1. März 2024 das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt werden kann, bei Ersttätern ab 80 km/h (siehe Details letzter Absatz).
„Wer in der Stadt fünf Kilometer lang konstant mit 50 km/h statt mit 30 km/h fährt, würde gerade einmal vier Minuten an Zeit sparen. Tatsächlich (...) aufgrund von Ampeln oder Kreuzungen sogar nur unter einer Minute (...)“Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV
Bei der Mehrheit der Geschwindigkeitsübertretungen handelt es sich laut den KFV-Messungen um keine Extremraser, allerdings ist die Unfallgefahr bei nicht angepasster Geschwindigkeit generell immer erhöht. Falls im Ortsgebiet statt 50 km/h nur 30 km/h erlaubt sind, liegen in der Regel auch entsprechende Gefahrensituationen vor – beispielsweise, weil Schulkinder häufig eine bestimmte Straße queren.
Die KFV-Messungen zeigen: 66 Prozent der frei fahrenden Pkw sind in Tempo-30er-Zonen schneller als 30 km/h gefahren. 15 Prozent aller gemessenen Pkw sind in den 30er-Zonen sogar 40 km/h oder noch schneller gefahren, 1,4 Prozent sogar mit 50 km/h oder mehr. Bezogen auf mehr als 1,3 Millionen Messungen in Tempo-30-Zonen sind das in absoluten Zahlen gar nicht so wenig. Im Fall eines Unfalls können aber auch schon 10 km/h zu viel die Verletzungsschwere stark erhöhen.
"Die Gefahr beim Schnellfahren ist groß, die Zeitersparnis gering", betont Dipl.-Ing. Robatsch. "Wer in der Stadt fünf Kilometer lang konstant mit 50 km/h statt mit 30 km/h fährt, würde gerade einmal vier Minuten an Zeit sparen. Tatsächlich liegt die Zeitersparnis aufgrund von Ampeln oder Kreuzungen sogar nur unter einer Minute, wie KFV-Fahrsimulationen zeigen."
Gleichzeitig verlängert sich der Anhalteweg massiv: Bei 30 km/h kommt ein Fahrzeug nach rund 13 Metern zum Stillstand, bei 50 km/h erst nach etwa 27 Metern. Diese 14 Meter können über Leben oder Tod entscheiden.
Seit 1. März 2024 können Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h im Freiland vorläufig beschlagnahmt werden. Bei Wiederholungstätern ist eine vorläufige Beschlagnahmung bereits ab 60 km/h Überschreitung im Ortsgebiet bzw. 70 km/h im Freiland möglich.
Im Jahr 2025 hat die Bundespolizei 267 vorläufige Kfz-Beschlagnahmungen durchgeführt – im Schnitt also rund 22 pro Monat. Ein Jahr davor waren es in zehn Monaten nur 171, also rund 17 pro Monat.