Diese Strafen drohen

Alkohol auf der Piste – Viele kennen diese Regeln nicht

Gute Stimmung, schnelle Abfahrt – eine riskante Mischung. Wer alkoholisiert Ski fährt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch empfindliche Strafen.
Heute Life
29.01.2026, 21:11
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Im "Urlaubsmodus" wird das Risiko beim Wintersport häufig ausgeblendet. Eine aktuelle und repräsentative Erhebung des Fachbereichs Sport- und Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zeigt: 34 Prozent der Befragten haben in den vergangenen zwölf Monaten Wintersport betrieben, obwohl sie Alkohol getrunken hatten. Vielen ist die Gefahr sogar bewusst, aber sie gehen das Risiko trotzdem ein. "Während Alkohol im Straßenverkehr als Hochrisikofaktor gilt, werden die Risiken im Wintersport häufig unterschätzt. Tatsächlich stellt Alkohol auf der Piste ein großes Problem dar und kann im Fall eines Unfalls massive gesundheitliche und rechtliche Folgen haben", so Dr. Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Fachbereichs Sport und Freizeitsicherheit im KFV.

Beim Skifahren ist ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich. Man muss nicht nur selbst sicher die Piste hinunterkommen, sondern auch auf andere achten. Dr. Trauner-Karner betont: "Im Gegensatz zum Autofahren gibt es beim Skifahren keine Knautschzonen. Bei einem Sturz oder Aufprall auf ein Hindernis wirkt die Aufprallenergie daher unmittelbar auf den Körper und kann sehr massiv ausfallen. Helme sind ganz besonders wichtig – aber sie schützen nicht in allen Situationen", betont die Expertin.

Keine offizielle Promillegrenze, es drohen aber rechtliche Konsequenzen

Anders als beim Autofahren gibt es auf Skipisten zwar keine präventiven Alkoholkontrollen, allerdings sollte man Folgendes beachten: Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen (z. B. hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes).

Rechtliche Fragen und Antworten zum Thema Alkohol auf der Piste

1
Darf die Polizei (ähnlich wie im Straßenverkehr) auch auf Skipisten Alkoholkontrollen durchführen?
Während im Straßenverkehr auch dann Alkoholkontrollen durchgeführt werden können, wenn kein Unfall passiert, hat die Polizei auf Skipisten präventiv kaum Befugnisse. Kommt es jedoch zu einem Unfall und wird eine Alkoholisierung festgestellt, können die Konsequenzen für die Verursacher sehr hart ausfallen.
2
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Kommt es zu einem Zivilprozess, weil man alkoholisiert einen Skiunfall verursacht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, diesen zu verlieren. Werden bei einem Unfall Personen verletzt oder getötet, fallen die Strafen im Strafprozess aufgrund der Alkoholisierung deutlich höher aus, da besonders gefährliche Verhältnisse vorlagen.
3
Wann gilt man auf der Skipiste als alkoholisiert?
Beim Skifahren ist ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich. Man muss nicht nur selbst sicher die Piste hinunterkommen, sondern auch auf andere achten. Aus dem Straßenverkehr wissen wir, dass spätestens ab 0,5 Promille die Sinne leiden: Die Reaktionszeit verlängert sich, das Gesichtsfeld engt sich ein und man wird desorientiert. Allerdings gibt es auf der Skipiste keine gesetzlichen Grenzwerte. 0,5 Promille sind daher ein praktisch tauglicher Grenzwert, an den man sich unbedingt halten sollte. Die Gerichte dürfen diesen aber nicht anwenden, sie müssen eine tatsächliche Beeinträchtigung im konkreten Fall nachweisen.
4
Welche Verantwortung tragen Hüttenbetreiber?
Grundsätzlich haften Gäste immer selbst für die Folgen ihres Alkoholkonsums. Wenn aber erkennbar ist, dass eine Person bereits alkoholisiert ist und diese die Abfahrt per Ski erledigen möchte, dann ist eine Haftung der Hüttenbetreiber nicht ausgeschlossen, wenn an diese Person weiter Alkohol abgegeben wird. Gastgewerbebetriebe haben die Möglichkeit, auf Betrunkene einzuwirken und sollten das auch tun. Auch Liftbetriebe sollten in ihren AGB festhalten, dass Alkoholisierte nicht befördert werden. Dann können diese zwar noch von der Skihütte hinunterfahren, aber nicht mehr neuerlich rauf – zumindest sofern die Alkoholisierung vor dem Hinauffahren erkannt und konsequent sanktioniert wird.

So beeinträchtigt Alkohol auf der Piste das Fahrverhalten

Alkohol auf der Skipiste ist aus mehreren Gründen problematisch. Bereits geringe Mengen führen zu verlängerten Reaktionszeiten, Tunnelblick, Koordinationsstörungen und erhöhter Risikobereitschaft. Bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h, bis hin zu 70 km/h oder sogar noch mehr, die heute mit moderner Skiausrüstung möglich sind, kann es binnen Sekundenbruchteilen zu folgenschweren Kollisionen kommen. "Alkohol erhöht allerdings nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Risiko für schwere Unfallverläufe und Komplikationen. Alkohol erweitert beispielsweise die Gefäße und kann zu gestörter Blutgerinnung führen. Dadurch können Gehirnblutungen nicht nur häufiger auftreten, sondern auch massiver ausfallen", erklärt Dr. Trauner-Karner. Zudem kann sich bei Verunfallten die Diagnose verzögern, weil Alkohol gewisse Symptome maskiert und lebensbedrohliche Verletzungen dadurch später erkannt werden. Nicht unwesentlich ist auch das Unterkühlungsrisiko, denn Alkohol fördert den Wärmeverlust.

{title && {title} } red, {title && {title} } 29.01.2026, 21:11
Jetzt E-Paper lesen