Über den Zustand des österreichischen Strafvollzugs wird nach gleich mehreren Tragödien hinter Gittern heftig diskutiert.
Nun sorgt ein weiterer Fall für Kopfschütteln: In der Justizanstalt Wr. Neustadt (NÖ) befindet sich nach "Heute"-Informationen seit Kurzem eine Insassin, die im achten Monat schwanger ist. Die Frau sei stark verunsichert, da sie in einer regulären Häf’n-Zelle schmort und phasenweise ohne ständigen ärztlichen Bereitschaftsdienst auskommen muss.
Die große Sorge ist, dass Justizwachebeamte auf eine plötzliche Geburt nicht ausreichend vorbereitet sind. Bei einem plötzlichen Blasensprung wäre Feuer am Dach, so ein Insider – "Mutter und Kind befänden sich in Lebensgefahr".
Mit den Vorwürfen konfrontiert, erklärt das Justizministerium: Die Unterbringung von Schwangeren im normalen Frauenstrafvollzug sei im Paragraf 74 des Strafvollzugsgesetzes geregelt, in diesem Fall laufe alles vorschriftsgemäß ab. Für Frauen gelten die Vorgaben des gelockerten Vollzugs, die "periodische, gynäkologische Untersuchungen voraussetzen".
Eine "besonders engmaschige Vorführung zu medizinischen Diensten" sei bei Schwangeren ohnehin Standard, heißt es. Und: Im Notfall wäre zu regulären Arbeitszeiten sogar geschultes Pflegepersonal binnen weniger Minuten in der Zelle der Frau – nicht allerdings an Wochenenden und in der Nacht!
Dennoch: Schwangerschaften in Justizanstalten sind laut "Heute"-Infos keine Seltenheit, der Umgang gelinge erfahrungsgemäß gut. Nicht umsonst gibt es im Frauengefängnis Schwarzau (NÖ) sogar eine eigene Mutter-Kind-Abteilung mit ständigen Spezialisten vor Ort. Wieso sich die hochschwangere Insassin – für die gemäß Vorschrift eine Entbindung in einem öffentlichen Spital vorgesehen ist – nicht bereits im nur wenige Kilometer entfernten Spezial-Zentrum befindet? Unklar. Man hört jedoch, dass eine Verlegung angedacht ist.