Wie die Bundesregierung am Mittwoch verkündete, endet der Lockdown für Geimpfte am 12. Dezember. Der Handel sperrt in allen Bundesländern am Montag auf. In Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland öffnen auch Gastronomie und Hotellerie bereits am 12. Dezember, die Sperrstunde wurde mit 23 Uhr angesetzt. Verpflichtend sind allerdings zugewiesene Sitzplätze.
In Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten und Salzburg folgt die Tourismus- und Gastroöffnung erst am 17.12. In der Bundeshauptstadt Wien und in Oberösterreich erst dann ab 20.12.
Die Nachtgastronomie bleibt noch geschlossen. Die Kultur darf zwar wieder starten, allerdings nur mit Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen und mit zugewiesenen Sitzplätzen. Kulturveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen nur mit maximal 25 Personen stattfinden.
In allen Bereichen gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt für Lokale, Hotels und Co. haben. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden.
"Aufgrund der kritischen Auslastung der Intensivstationen waren die neuerlichen Einschränkungen leider notwendig. Die gute Nachricht ist: Der Lockdown zeigt Wirkung, die Zahlen gehen runter. Daher wird der Lockdown für alle mit 12. Dezember aufgehoben. Tourismus und Gastronomie können mit der 2G-Regel wieder öffnen. Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt aufrecht. Die Bundesländer können weiter strengere Regeln umsetzen, wenn die Situation es erfordert. Unsere Betriebe sind jedenfalls bestens vorbereitet. Die Gesundheit von Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht an oberster Stelle! Damit kann die heurige Wintersaison jedenfalls stattfinden", erklärt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Für den Skiurlaub ist also ein 2G-Nachweis notwendig. In den Innenbereichen, also beispielsweise an der Rezeption ist das Tragen der FFP2-Maske verpflichtend. Auch Betreiber und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Sperrstunde wird auf 23 Uhr festgelegt, zudem gibt es eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie und Hotellerie. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen keinen Nachweis. Kinder ab dem zwölften Geburtstag benötigen bei der Einreise einen 2,5G-Nachweis. Der "Ninja-Pass" der Schulen ist dabei dem 2G-Nachweis gleichgestellt.
Die Skigebiete durften ja bereits im Lockdown öffnen. Beim Kauf der Skikarte ist ebenso ein 2G-Nachweis notwendig. Zudem gilt in den Gondeln und bei den Skiliften Maskenpflicht.
Ischgl und Kitzbühel haben etwa vergangene Woche ihre Pisten geöffnet. Am Sonntag dürfen nun auch die Hotels in den Skiorten dort öffnen. In Vorarlberg und Burgenland kann man ebenfalls ab Sonntag einen Urlaub buchen. Für Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Salzburg ist dies ab 17.12. möglich.