Besonders für Tierschützer dürfte es ein Freudentag sein. Heute, Dienstag ist die Maßnahme in Kraft getreten: Angriffs- und Beißtraining mit Hunden, ist jetzt verboten. Die Regel ist Teil des neuen Haltergesetzes.
Aktivisten sahen in der Praxis Tierquälerei, sie gehöre nicht in Hand von Privatpersonen und habe für Vierbeiner auch keinen Mehrwert. Eine Ausnahme gibt es nur für Diensthunde – zum Beispiel von der Polizei. Bei Aktivisten ist die Erleichterung zwar groß. Viele sind sich aber sicher: Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt.
"Diese verbotene Tierquälerei fand schon bisher hauptsächlich an Wochenenden statt, wo Tierschutzbehörden nicht regulär im Dienst sind. Wir müssen also jetzt bei etwaigen Gesetzesverstößen verstärkt Beweise sichern und diese anzeigen", so Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen (Bez. Braunau).
Auslöser für das neue Gesetz war der Fall "Elmo": Am 2. Oktober 2023 war eine Frau in Naarn (Bez. Perg) joggen, als sie plötzlich von Hunden angefallen wurde. Für die Schwerverletzte, die bis zur Unkenntlichkeit zerfleischt wurde, kam jede Hilfe zu spät. Es folgten heftige Diskussionen, auch auf politischer Ebene.
Das Land Oberösterreich brachte danach ein neues Hundehaltegesetz auf Schiene, das am 1. Dezember 2024 in Kraft trat. Es sieht eine Reihe von Verschärfungen, insbesondere für "große" und "auffällige" Hunde, vor.
Ihre Halter müssen neben einer Sachkunde-Ausbildung eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Wer sich nicht an das neue Gesetz hält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Die Strafen reichen bis zu 7.000 Euro.