137-mal: So oft blitzt es Tag für Tag auf der A21 in Fahrtrichtung Linz bei Gießhübl (Bezirk Mödling). Seit 1995 gilt dort Tempo 80, doch viele halten sich nicht dran. So auch Stefan A., über dessen Fall der "Kurier" berichtet. Nur: Er zahlte die Geldstrafe von 350 Euro nicht, sondern legte beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) Beschwerde ein.
Er sei zwar unstrittig mit 124 km/h unterwegs gewesen – doch der Geltungsbereich der 80er-Zone sei seit vielen Jahren falsch markiert. Dieser liegt laut der Verordnung aus dem Jahr 1995 von Kilometer 36,330 bis Kilometer 30,450. Tatsächlich steht das Ende-Schild der Geschwindigkeitsbegrenzung bei Kilometer 30,433, also 17 Meter zu weit vorne.
Das hat die Asfinag per geeichtem Messrad im Zuge des Beschwerdeverfahrens herausgefunden. Am Ende wäre Stefan A., wäre das Schild richtig gestanden, also vielleicht völlig konform mit 124 km/h bei erlaubten 130 km/h unterwegs gewesen.
Am Zug ist deswegen nun der Verfassungsgerichtshof. Dieser hat bereits in vergangenen Erkenntnissen festgehalten, dass zwar keine "zentimetergenaue" Aufstellung erforderlich ist, eine Abweichung von 15 Metern aber bereits gesetzeswidrig sein könnte.
"Sollte die beanstandete Bestimmung aufgehoben oder ihre Gesetzwidrigkeit festgestellt werden, könnten zahlreiche Verwaltungsstrafverfahren, die auf derselben Tempo-80-Regelung beruhen, rechtlich neu zu beurteilen sein", heißt es im "Kurier"-Bericht.