Nach der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Neuen Donaubrücke Mauthausen ziehen die Länder Oberösterreich und Niederösterreich eine zuversichtliche Bilanz: Die in den vergangenen Wochen erarbeitete fachlich-rechtliche Stellungnahme sowie ein umfangreiches Paket an Nachbesserungen und zusätzlichen Schutzmaßnahmen wurden dem Gericht gemeinsam mit Experten aus Oberösterreich und Niederösterreich im Detail dargelegt.
Damit konnten die Kritikpunkte seitens des Gerichts bzw. des gerichtlich beauftragten Sachverständigen ausgeräumt werden, heißt es seitens der Politik. Mit der Entscheidung werde "möglichst rasch im Jahr 2026 gerechnet". Nach Vorlegen einer positiven rechtskräftigen Entscheidung des BVwG kann die neue Donaubrücke Mauthausen endlich wieder Fahrt aufnehmen und vorangetrieben werden.
Landeshauptmann Thomas Stelzer betont: "Die heutige Verhandlung hat gezeigt, dass dieses Projekt auf einer sehr soliden Grundlage steht. Die offenen Punkte wurden sorgfältig behandelt. Jetzt braucht es rasch eine schriftliche Entscheidung, damit Klarheit für die Menschen und Betriebe in der Region geschaffen wird."
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner begrüßt die positiven Signale nach der mündlichen Verhandlung: "Mit der heutigen Verhandlung haben wir einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Eine zeitnahe schriftliche Entscheidung ist jetzt wichtig, damit die weitere Umsetzungsschritte gezielt vorbereitet werden können und die dringend notwendige Verkehrsentlastung für Bevölkerung und Betriebe auf beiden Seiten der Donau endlich umgesetzt werden kann wird."
Nach einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Realisierung des Projekts bis zur Verkehrsfreigabe rund fünf Jahre in Anspruch nehmen. Diese Zeit ist notwendig, um die Auflagen des Erkenntnisses sorgfältig einzuarbeiten, erforderliche Grunderwerbe abzuschließen, die Bauvorbereitung und den Bau der Brücke ordnungsgemäß umzusetzen.
"In der heutigen Verhandlung konnten wir dem Gericht, begleitet von unseren Experten, im Detail darlegen, wie wir das Projekt nachgeschärft und zusätzliche Vorkehrungen für Artenschutz getroffen haben. Aus unserer Sicht ist damit klar: Die Neue Donaubrücke Mauthausen ist auch unter strengsten naturschutzfachlichen Gesichtspunkten genehmigungsfähig", betont Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner.
Niederösterreichs Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer zeigt sich ebenfalls zuversichtlich: "Der durchwegs konstruktive Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ein wichtiges, positives Signal für das Projekt 'Neue Donaubrücke Mauthausen' und damit auch für die Zukunftschancen einer ganzen Region. Eine moderne Verkehrsinfrastruktur ist eine essenzielle Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft und ein großer Mehrwert für die täglich tausenden Pendler und Arbeitnehmer."
Gleichzeitig erinnern Stelzer und Steinkellner an die verkehrliche Dringlichkeit: "Diese Brücke ist eine zentrale Lebensader für eine ganze Region. Pendlerinnen und Pendler, Betriebe und Einsatzorganisationen sind seit Jahren mit einer überlasteten und veralteten Verbindung konfrontiert. Jeder weitere Verzug belastet den Alltag der Menschen, schwächt den Wirtschaftsstandort und kostet Vertrauen", erklärt Stelzer. Und Steinkellner sagt: "Diese Brücke ist eine Lebensader für eine ganze Region. Jeder weitere Tag Verzögerung schadet den Menschen, der Wirtschaft und somit dem gesamten Einzugsgebiet. Wir gehen davon aus, dass das Gericht unsere Adaptierungen positiv zur Kenntnis nimmt und die Realisierung der Neuen Donaubrücke ermöglicht. Dennoch ist es schade, dass diese für notwendig erachteten zusätzlichen Maßnahmen dieses für die Region so wichtige Projekt in die Länge gezogen haben."
Um das Projekt noch naturverträglicher zu gestalten, wurde ein ganzes Bündel zusätzlicher Maßnahmen geschnürt: Drei Amphibiendurchlässe wurden zusätzlich vorgesehen, umfassende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Trasse, sowie eine Reduktion der Geschwindigkeit. Auch die Kollisionsschutzwand wurde deutlich verlängert. Die konsequente Berücksichtigung dieser Vorgaben ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Aufgrund des Zwischen-Gutachtens aus September 2025 wurde ein gezielt auf den Lärmschutz abgestimmtes Maßnahmenpaket entwickelt. Zusätzliche Bereiche des Auwaldes werden entlärmt und damit als ruhige Rückzugs- und Ausweichräume aufgewertet, die dem Mittelspecht dauerhaft als Ersatz- und Ergänzungslebensraum dienen. Parallel dazu werde der Auwald westlich der Bestandsbrücke substanziell entlastet: Auf der Bestandsbrücke, der Vorlandbrücke sowie entlang der Umfahrung Pyburg sind beidseitige Lärmschutzwände mit Höhen von bis zu 5,50 Metern vorgesehen. Dadurch werde der Lärm im sensiblen Naturraum nachhaltig reduziert und die ökologischen Rahmenbedingungen spürbar verbessert. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde vom gerichtlichen Sachverständigen für Naturschutz zwischenzeitlich bestätigt.
Thomas Stelzer erneuert seinen Appell für zügige Entscheidungen und effiziente Verfahren: "Wir respektieren den Rechtsstaat und die Arbeit der Gerichte. Gleichzeitig braucht ein Projekt dieser Bedeutung nach Jahren intensiver Prüfungen endlich Planungssicherheit." Auch Johanna Mikl-Leitner bekräftigt: "Die Voraussetzung für eine moderne Infrastruktur sind auch moderne Verfahren, die sich nicht bis zum St. Nimmerleinstag ziehen. Entscheidungen müssen rascher erfolgen, damit die Bevölkerung und die Betriebe auch Planungssicherheit haben. Effizientere Genehmigungen sind ein wesentlicher Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres heimischen Wirtschaftsstandortes."