Für viele E-Moped-Fahrer in Österreich ändert sich mit 1. Oktober 2026 einiges. E-Mopeds der Klasse L1e-B werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und damit rechtlich Mopeds gleichgestellt. Auf Radwegen dürfen sie dann nicht mehr fahren, sie müssen auf die Fahrbahn.
Viele E-Mopeds haben ein "Ich bin ein Fahrrad"-Taferl am Zweirad montiert. Das Hinweisschild ist ab 1. Oktober hinfällig. Wer sein E-Moped weiterhin im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Zulassung samt Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Dazu kommt eine regelmäßige § 57a-Begutachtung, also eine "Pickerl"-Überprüfung in der Fachwerkstätte. "Ein Fahrzeug, das wie ein Moped fährt und wiegt, sollte kein Fahrrad sein", so Mobilitätsminister Peter Hanke (SP).
Für die Fahrer gelten neue Vorgaben. Notwendig ist künftig ein Führerschein, mindestens der Klasse AM. Außerdem gilt ab Oktober eine Helmpflicht. Hintergrund der Verschärfung ist unter anderem die Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SP) begrüßt die Änderung: "E-Mopeds waren eine Gefahr für Radfahrende und Zufußgehende. Die neuen Regeln schaffen Sicherheit", so Sima im "Mein.Wien"-Newsletter.
Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigten, dass knapp zwei Drittel der E-Mopeds deutlich schneller als die bisher erlaubten 25 km/h unterwegs waren. Hinzu kommt das hohe Gewicht. Ein durchschnittliches kennzeichenloses E-Moped bringt leer rund 70 bis 80 Kilogramm auf die Waage. Fahrer und Ladung kommen noch dazu.
Von der Umstellung sind insbesondere Essenszusteller betroffen, die häufig mit E-Mopeds unterwegs sind. Das Mobilitätsministerium will sie beim Wechsel auf Fahrräder oder E-Bikes unterstützen und bietet kostenlose Verkehrssicherheitstrainings an. Schlusspunkt: Spätestens ab 1. Oktober ist mit "Ich bin ein Fahrrad" also Schluss: E-Mopeds der Klasse L1e-B gehören dann auf die Fahrbahn.