Wegen einer brutalen Messerattacke auf seine Ehefrau musste sich ein als bestens integriert geltender Flüchtling (46) und Familienvater am Mittwoch in Wien vor Geschworenen verantworten. Die Staatsanwältin wirft dem Mann aus Afghanistan eine "entsetzliche Bluttat" und einen "heimtückischen Angriff" vor, der sich am 2. Mai 2026 in Wien-Donaustadt zutrug.
Während seine Frau (44) gerade am Boden hockte und mit dem dreijährigen Nachzügler spielte, rammte der 46-Jährige ihr in einer Wiener Wohnung ein Taschenmesser in den Rücken – immer und immer wieder, insgesamt dreizehn Mal. Nur durch ein Wunder überlebte das Opfer die massive Attacke. Die erwachsenen Kinder konnten den Vater gerade noch überwältigen, wurden dabei selbst verletzt.
Der Angeklagte war über 30 Jahre mit der 44-Jährigen verheiratet. Das muslimische Paar hatte vier gemeinsame Kinder und wohnte seit Langem glücklich am Land außerhalb von Wien, wo der Mann auch arbeitete. Als seine Frau krank wurde, zog sie für Behandlungen zu den bereits erwachsenen Kindern nach Wien. Dort unterstellte ihr der Ehemann plötzlich eine Affäre mit ihrem neuen Nachbarn und konfrontierte sie damit. Dann eskalierte die Situation.
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Vor Gericht schwadronierte der Angeklagte nun davon, er habe "unabsichtlich" zugestochen und sei "komplett außer Kontrolle" gewesen. "Wenn ich Alkohol trinke, werde ich ein schlechter Mensch", behauptete er, zu viel Wodka getrunken zu haben und sorgte so für Kopfschütteln im Saal. An die zahlreichen Stiche und die ausgeübte Gewalt wollte er sich nicht erinnern. Als die Polizei kam, habe er zuerst an sein Auto gedacht. Erst als er Stunden später beim Kripo-Verhör das Blut an seiner Hose entdeckte, will er bemerkt haben, dass etwas Schlimmes passiert sei.
Seine Frau sei "die beste Frau auf der Welt. Ich kann nicht glauben, dass sie mich betrogen hat", meinte er. Dass er nun wisse, dass sie völlig unschuldig war, würde ihm das Herz brechen. Seine Verteidigerin Iris Augendoppler sprach von einer "emotionalen Überforderung" – die Staatsanwaltschaft von einem Ehrenmord-Versuch. Bis zu 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft drohten. Am Ende wurden es 12 Jahre Haft, nichts rechtskräftig.