Pkw gingen in Flammen auf

"Irgendwie lustig" – 22-Jähriger beschädigte Autos

Ein 22-jähriger Weststeirer steht nach einem Carport-Brand und gefährlichen Attacken auf Autos vor Gericht. Motiv: Wut und "Adrenalinhunger".
Österreich Heute
21.06.2026, 20:19
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Ein junger Weststeirer steht nach einer Serie von Brandstiftungen und gefährlichen Angriffen auf Fahrzeuge vor dem Straflandesgericht. Insgesamt entstand dabei massiver Sachschaden, mehrere Autos und ein Moped wurden zerstört, auch ein Mensch wurde verletzt.

Laut Anklage begann alles in Deutschlandsberg mit dem Anzünden einer Papiermülltonne. Das Feuer griff rasch auf ein Carport über, in dem mehrere Fahrzeuge abgestellt waren. Die Flammen breiteten sich unkontrolliert aus – fünf Autos und ein Moped brannten vollständig aus. Für die Besitzer bedeutete das Totalschaden und einen Verlust im fünfstelligen Bereich.

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Wollte nur kleines Feuer legen

Vor Gericht zeigte sich der 22-Jährige geständig. Er sprach von psychischer Belastung und einem "Adrenalinhunger", der ihn getrieben habe. Eigentlich habe er nur kleinere Feuer legen wollen, erklärte er sinngemäß. Dass daraus ein Großbrand entstehen konnte, sei ihm erst im Nachhinein bewusst geworden – auch mit Blick auf mögliche Gefahren für Anrainer.

Auch Autofahrer verletzt

Gemeinsam mit einem Gleichaltrigen soll der Mann außerdem Fahrzeuge mit Gegenständen beworfen haben. Dabei wurden Eier und später auch größere Steine auf fahrende Autos geschleudert. Ein Lenker wurde dabei verletzt. Als Begründung gab der Angeklagte laut der "Kleinen Zeitung" an, es sei "irgendwie lustig" gewesen und Ausdruck von Wut gewesen. Später sei es sogar daran gescheitert, dass kein Geld mehr für Eier vorhanden gewesen sei, weshalb auf Steine umgestiegen worden sei.

Der zweite Angeklagte räumte zunächst nur einen einzelnen Wurf ein und stellte diesen als unabsichtliche und sofort bereute Tat dar. Im Laufe des Verfahrens übernahm er jedoch weitere Verantwortung für die Angriffe auf Fahrzeuge.

Die Urteile

Die Urteile fielen deutlich aus: Der Hauptangeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe, zusätzlich Bewährungshilfe sowie die Auflage einer psychotherapeutischen Behandlung. Außerdem muss er rund 43.000 Euro Schadenersatz leisten. Der Mitangeklagte wurde zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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