Zündete Raum an

Achtfacher Mordversuch: Mann (54) muss 15 Jahre in Haft

Ein Prozess um achtfach versuchten Mord in Kärnten geht weiter: Ein 54-Jähriger soll einen Raum angezündet haben, in dem sich Personen befunden haben.
Österreich Heute
21.05.2026, 22:45
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Vor dem Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag der Prozess gegen einen 54-jährigen Mann wegen achtfach versuchten Mordes und Brandstiftung fortgesetzt worden. Nach dem Auftakt am Mittwoch standen diesmal die Sachverständigen im Mittelpunkt. Nach Abschluss des Beweisverfahrens und den Schlussplädoyers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Raum mit Menschen angezündet

Der Angeklagte, ein gebürtiger Kosovare mit österreichischer Staatsbürgerschaft, hatte bereits eingeräumt, im vergangenen September in einem Abstellraum einer Firma Benzin ausgeschüttet und angezündet zu haben. In dem Raum hatten sich Freunde und Bekannte aus der kosovarischen Community zum Schachspielen getroffen. Eine Tötungsabsicht bestreitet er jedoch.

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Bei dem Brand wurden zwei Männer schwer verletzt, weitere Personen erlitten leichte Verletzungen. Laut Gericht kam es nach dem Ausschütten des Benzins zu einer gefährlichen Situation mit erheblichem Risiko für alle Anwesenden.

Lebensgefahr durch Feuer und Rauch

Eine Gerichtsmedizinerin erklärte, dass für alle Personen im Raum akute Lebensgefahr durch mögliche Kohlenmonoxid-Vergiftung bestanden habe. Zusätzlich habe die Gefahr schwerer Verbrennungen bestanden. Die beiden Schwerverletzten hätten ohne medizinische Behandlung nicht überlebt, hieß es. Zudem seien bleibende Schäden durch großflächige Verbrennungen zweiten und dritten Grades zu erwarten.

Der Brandsachverständige schilderte, dass sich das Feuer im gesamten Raum sowie in einer angrenzenden, über 200 Quadratmeter großen Garage hätte ausbreiten können, wenn der gesamte Benzinkanister mit rund 13 Litern ausgebracht worden wäre. Tatsächlich habe das Geschehen das Potenzial gehabt, eine großflächige Feuersbrunst auszulösen. Der Brand konnte schließlich noch mit einem Gartenschlauch gelöscht werden, bevor die Feuerwehr eintraf.

Gutachten: Zurechnungsfähig

Ein Psychiater, der den Angeklagten untersucht hatte, attestierte volle Zurechnungsfähigkeit. Es gebe keine Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung. Auffällig sei jedoch, dass ein bislang unauffälliger Mann mit sozial gutem Status plötzlich im höheren Alter eine derartige Tat begangen habe. Als mögliche Motive wurden Kränkungen genannt, etwa der Ausschluss aus der Spielrunde, Alkoholprobleme sowie ein möglicher Autoritätsverlust im familiären Umfeld.

Streit um Vorsatz

Staatsanwältin Anna Kanduth forderte einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes. Für bedingten Vorsatz reiche es aus, dass der Angeklagte die Möglichkeit einer Tötung erkannt und dennoch gehandelt habe. Sie verwies darauf, dass der Mann gezielt vorgegangen sei: Er habe Benzin organisiert, sei zur Tankstelle gefahren und habe ein Feuerzeug besorgt, bevor er in den Raum zurückkehrte.

Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung. Verteidiger Philip Tschernitz betonte Zweifel am Tötungsvorsatz. Sein Mandant habe nicht damit gerechnet, dass Menschen ernsthaft gefährdet oder getötet werden könnten, sondern sei davon ausgegangen, dass das Feuer rasch wieder ausgehen würde.

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den Familien der Opfer, erklärte seine Bereitschaft zu Schadenersatzzahlungen und bat um ein mildes Urteil. 15 Jahre muss der Angeklagte laut Urteil in Haft verbringen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 22.05.2026, 09:09, 21.05.2026, 22:45
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