Prozess um Symbolangriff

Israel-Fahne von Stadttempel gerissen – keine Strafe

Eine 18-Jährige riss vor dem Wiener Stadttempel die Israel-Fahne herunter. Antisemitische Hetze war nicht nachweisbar – keine Zusatzstrafe.
Christoph Weichsler
13.08.2025, 13:24
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Nur zwei Wochen nach dem Hamas-Massaker an Israel riss eine damals 17-Jährige die Israel-Fahne vor dem Wiener Stadttempel herunter. Am Mittwoch (13. August) wurde sie deshalb am Landesgericht schuldig gesprochen – doch eine weitere Strafe bleibt aus. Grund: Die heute 18-Jährige war bereits zuvor verurteilt worden, weshalb das Gesetz keine Zusatzstrafe zulässt – berichtet die APA.

Der Fall sorgt für Aufsehen, weil es sich nicht um irgendeine Fahne handelte. Die Israel-Fahne hing aus Solidarität mit den Opfern des Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023 an der Synagoge in der Wiener Innenstadt. Die Tat wurde von Passanten beobachtet, gefilmt – und führte nun vor Gericht.

So lief die Tatnacht ab

Nach eigenen Angaben war die Angeklagte an diesem Abend "stark angesoffen" und hatte zu dieser Zeit auch ein Drogenproblem. Sie war mit Freundinnen im sogenannten Bermuda-Dreieck unterwegs, wo sie mehrere Männer kennenlernte. Gemeinsam zog die Gruppe weiter durch die Seitenstettengasse – direkt am Stadttempel vorbei.

Dort habe zunächst einer der Männer versucht, die Fahne herunterzureißen, sei aber gescheitert. "Da haben sie mich hochgehoben", schilderte die 18-Jährige vor Gericht. Sie riss das Symbol der Solidarität mit Israel schließlich ab. Der Schaden an Fahnenmast und Stoff wurde mit rund 1.000 Euro beziffert.

Vorwurf der Hetze fällt

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass die Angeklagte während der Tat "Scheiß Israel" und "Scheiß Juden" gerufen hatte. Eine Frau will die Rufe gehört haben und filmte den Vorfall sogar. Doch diese Zeugin konnte trotz monatelanger Suche nicht gefunden werden.

Das Video zeigt, wie die Jugendliche die Fahne herunterreißt, doch die angeblichen Worte sind nicht zu hören. "Das gesamte Beweisverfahren hat nicht ergeben, dass 'Scheiß Israel' gerufen wurde. Niemand außer einer Zeugin hat es gehört, und die konnte man nicht ausfindig machen", begründete der Richter das Urteil.

Richter begründet Milde

Vom Nahost-Konflikt habe die Angeklagte "wenig Ahnung" gehabt, stellte das Gericht fest. Da sie wegen anderer Straftaten bereits zu vier Monaten unbedingter und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden war, durfte in diesem Verfahren keine zusätzliche Strafe verhängt werden. Mildernd wertete das Gericht zudem ihr jugendliches Alter, ihr Geständnis und die Alkoholisierung in der Tatnacht.

Erschwerend blieben ihre zahlreichen Vorstrafen. Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 13.08.2025, 16:56, 13.08.2025, 13:24
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