Der Chef einer Pizzeria musste Montag (10.11.) statt in der warmen Küche auf der harten Anklagebank am Wiener Landl Platz nehmen. Der Italiener (40) hatte nach einem Einbruch in sein Lokal einen ehemaligen Mitarbeiter angezeigt – er habe diesen "eindeutig" auf einem Überwachungsvideo erkannt, soll der Pizza-Chef bei einer polizeilichen Einvernahme ausgesagt haben. Zwei Tage später wurde erneut in das Restaurant eingebrochen. Die Polizei ortete gestohlene Airpods-Kopfhörer, forschte einen Verdächtigen aus. Es handelte sich nicht um den ehemaligen Mitarbeiter.
Dem Pizzeria-Chef brachte das Ungemach ein – er wurde wegen falscher Zeugenaussage angezeigt und nun sogar angeklagt. Vor Gericht bekannte sich der 40-Jährige nicht schuldig. "Ich habe dem Polizisten gesagt, es könnte mein Ex-Mitarbeiter sein", so der Angeklagte, der nur italienisch spricht. Das Wörtchen "eindeutig" sei nicht gefallen.
"Ich wurde nicht richtig übersetzt." Bei der Einvernahme in Wien-Ottakring sei kein Dolmetscher anwesend gewesen. Er habe Englisch gesprochen, der Beamte die Niederschrift auf Deutsch angefertigt – die bulgarische Partnerin des Pizza-Chefs habe ihm dann die Abschrift zurück ins Italienische übersetzt. Dem Richter war schnell klar, dass bei diesem "Übersetzungskarussell" etwas auf der Strecke bleiben könnte.
"Warum haben Sie ihren Ex-Mitarbeiter verdächtigt?", wollte der Richter wissen. Es habe nach der Kündigung des Mitarbeiters "seltsame Vorfälle" gegeben, so der Angeklagte. Sein Auto sei zerkratzt worden. Drei Mal habe es Essens-Bestellungen an Fake-Adressen gegeben. Beim Spazierengehen mit dem Hund sei ihm der Ex-Mitarbeiter gefolgt. Eine arbeitsrechtliche Streitigkeit sei bereits im Sommer erledigt worden, so der 40-Jährige.
Der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hatte, erinnerte sich im Zeugenstand daran, dass der Angeklagte überzeugt von seiner Aussage gewirkt habe. Ob das Wort "eindeutig" wirklich gefallen sei, konnte er allerdings nicht mehr sagen.
Für den Pizza-Chef setzte es nach kurzem Prozess einen klaren Freispruch. Der Richter zweifelte am Vorsatz: "Ohne Dolmetscher ist das alles ein bissl problematisch." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.