Eine Filialleiterin eines Handelsbetriebs im Bezirk St. Pölten musste über Jahre Mobbing beziehungsweise Bossing am Arbeitsplatz ertragen. Die Belastungen blieben nicht ohne Folgen: Die Frau bekam psychische Probleme und wurde schließlich von ihrem Arzt krankgeschrieben.
Doch während des Krankenstands folgte der nächste Rückschlag. Ihr Arbeitgeber sprach die Kündigung aus. Die Arbeiterkammer Niederösterreich schaltete sich daraufhin ein und unterstützte die Betroffene.
"Obwohl dieser das wusste und die Frau trotz seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht nicht unterstützte", kritisiert Johannes Öllerer, Leiter der AK-Bezirksstelle St. Pölten, das Vorgehen des Arbeitgebers, gegenüber den "NÖN".
Eine Kündigung während eines Krankenstands ist in Österreich grundsätzlich möglich. Die Arbeitsrechtsexperten der AK sahen im konkreten Fall allerdings eine sozialwidrige Kündigung.
Dabei spielte auch die familiäre Situation der Filialleiterin eine Rolle. "Die Betroffene hat ein minderjähriges Kind und ist dementsprechend unterhaltspflichtig", erklärt Öllerer.
Die Arbeiterkammer intervenierte und zog für die Arbeitnehmerin vor Gericht. Ziel war ihre Wiedereinstellung im Unternehmen.
Letztlich wurde der Streit mit einem Vergleich beendet. Der Arbeitgeber muss der Frau 16.000 Euro Schadenersatz bezahlen, wie auch die "NÖN" berichten.
Der Fall wurde im Rahmen der Halbjahresbilanz der AK-Bezirksstelle St. Pölten präsentiert. Im ersten Halbjahr 2026 wandten sich knapp 15.000 Menschen an die Bezirksstelle. In 7.925 Fällen waren konkrete Beratungen bei Problemen notwendig.
Insgesamt konnte die AK-Bezirksstelle nach eigenen Angaben mehr als 25,5 Millionen Euro für Arbeitnehmer erreichen. Allein im Arbeits- und Sozialrecht waren es rund 22,2 Millionen Euro, weitere knapp 2,85 Millionen Euro entfielen auf Insolvenzvertretungen.
Zunehmend beschäftigt die AK auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ratsuchende informieren sich laut Öllerer häufig zunächst im Internet oder über KI-Anwendungen und kommen anschließend mit umfangreichen Fragen zur Beratung.
"Das waren zum Teil wirklich exzessive Anfragen mit vielen Anhängen und über 30 Fragen", berichtet der Bezirksstellenleiter. Ein Online-Formular auf der AK-Webseite habe die Situation mittlerweile entschärft.
Auch ÖGB-Regionalvorsitzender Siegfried Schuster warnt vor einem Problem bei KI-Auskünften: "Die Menschen suchen sich etwas zusammen und übersehen, dass es sich um deutsches Recht handelt." Gerade beim Thema Kündigung im Krankenstand können dadurch falsche Vorstellungen entstehen.
Neben neuen Technologien sorgen die angespannte wirtschaftliche Situation und Insolvenzen für zusätzliche Arbeit. AK und ÖGB setzen deshalb verstärkt auf Beratungen und Online-Informationsangebote für Arbeitnehmer und Betriebsräte.